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5 oder 6 Tage die Woche

6-Tage im Wochendurchschnitt - die Obergrenze?

Die Arbeitgeber dürfen uns an 7  Tagen einer Woche arbeiten lassen. Doch als Ersatz für Arbeit am Sonntag müssen sie uns alsbald einen anderen Tag frei geben. Wer an 6,1 oder gar 6,2  Tagen im Wochendurchschnitt beschäftigt wird, kann sicher sein: Das geht nicht mit rechten Dingen zu.

Arbeitszeitgesetz   linkArbZG

§ 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

(3)  Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist.

Im link TVöD-K  (§ 6.1), link TVöD-B  (§ 6.1) und link TV-L  (Uniklinika §§ 41-43) wird dies noch enger gefasst:

 Regelmäßige Arbeitszeit

(3)  Beschäftigte, die regelmäßig an Sonn- und Feiertagen arbeiten müssen, erhalten innerhalb von zwei Wochen zwei arbeitsfreie Tage. Hiervon soll ein freier Tag auf einen Sonntag fallen.

Der zweite arbeitsfreie Tag, welcher nicht auf einen Sonntag fallen muss, ist offensichtlich als Ersatzruhetag im Sinne §  11  ArbZG gemeint.

Selbst „5,5-Tagewoche” wird schwierig

Der Wechsel aus der Spätschicht in die Frühschicht stößt an die 24-Stunden-Grenze des Werktags. Darum soll da in aller Regel ein freier Tag eingeschoben werden. Der sieht aus wie ein Ruhetag. Doch Ruhetage und Ersatzruhetage haben eine Besonderheit: Sie lassen uns länger in Ruhe als nur 24 Stunden!

Die EU-Richtlinie 2003/88/EU definiert den Werktag:

linkArtikel 3    Tägliche Ruhezeit

Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, damit jedem Arbeitnehmer pro 24-Stunden-Zeitraum eine Mindestruhezeit von elf zusammenhängenden Stunden gewährt wird.

Das Arbeitszeitgesetz schützt Sonn- und Feiertage:

Arbeitszeitgesetz   linkArbZG

§ 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

(4)  Die Sonn- oder Feiertagsruhe des §  9 oder der Ersatzruhetag des Absatzes  3 ist den Arbeitnehmern unmittelbar in Verbindung mit einer Ruhezeit nach §  5 zu gewähren, soweit dem technische oder
linkarbeitsorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen.

Die EU-Richtlinie 2003/88/EU macht es noch deutlicher:

linkArtikel 5    Wöchentliche Ruhezeit

Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, damit jedem Arbeitnehmer pro Siebentageszeitraum eine kontinuierliche Mindestruhezeit von 24 Stunden zuzüglich der täglichen Ruhezeit von elf Stunden gemäß Artikel 3 gewährt wird.
Wenn objektive, technische oder linkarbeitsorganisatorische Umstände dies rechtfertigen, kann eine Mindestruhezeit von 24 Stunden gewählt werden.

Samstags gehört Vati mir Ein Werktag endet frühestens mit dem Ablauf der 24 Stunden (gerechnet vom Arbeitsbeginn des Werktages).
Ein Wechsel vom Spätdienst - über eine kurze Nacht - in den Frühdienst ergibt in aller Regel einen Doppelfehler:

Ein Wechsel vom Spätdienst in den Frühdienst - über einen freien Sonntag, Feiertag oder Ersatzruhetag hinweg - verletzt § 11 ArbZG (linkBeispiel).

Werktag, Ruhetag und Ersatzruhetag schränken die Schichtplanung ganz erheblich ein. Eine „6-Tage-Woche” mit Schichtdienst verstößt darum regelmäßig gegen die Auflagen des Arbeitszeitgesetzes. Gut so.


In der Broschüre der BAUA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Dortmund), linkGestaltung der Arbeitszeit im Krankenhaus. Zur Umsetzung neuer Nachtarbeitszeitregelungen unter Berücksichtigung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse (5. Auflage. Dortmund: 2007 ISBN: 978-3-88261-564-7), finden wir auf der Seite 17:

Gestaltungsempfehlungen für die Nacht- und Schichtarbeit

4.    Schichtarbeiter/-innen sollten möglichst mehr freie Tage im Jahr haben als Tagarbeiter. Die Mehrbelastung durch Arbeit in der Nacht sollte möglichst durch Freizeit ausgeglichen werden.

Merke:

6 Tage und Schicht
geht nicht!


Positive Ausnahme: Die link AVR DD  (AVR DW EKD) der evangelischen Diakonie lassen überhaupt nur die „5-Tage-Woche” zu:

§ 9 Arbeitszeit

(2)  Die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit einer vollbeschäftigten Mitarbeiterin bzw. eines vollbeschäftigten Mitarbeiters beträgt 7,7  Stunden.

Das ist einmal eine feine Regel. Denn nur dort, wo die 38,5-Wochenstunden auf 5  Tage verteilt werden, können die vorgeschriebenen 7,7 Stunden im Tagesdurchschnitt getroffen werden. Andernfalls liegt also ein schwerer Verstoß gegen die kircheneigenen Sonderregeln vor. Hier läßt sich der Anspruch auf eine „5-Tage-Woche” sogar vor dem Arbeitsgericht durchsetzen.


Mehr:
link5 Tage je Woche sind genug (drei.71 – Dezember 2019) und zwei Tage frei!
link5 Tage sind genug (in: Arbeitsrecht und Kirche 2/2009)


Link und Lesezeichen: Bunter Vogelwww.5tage.schichtplanfibel.de