§ 9 Verlängerung der Arbeitszeit
Der Arbeitgeber hat einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer
Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines
entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen,
es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer
teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer entgegenstehen.
Sehr geehrte Frau Chefin!
Ich arbeite als MTA im Labor. Derzeit haben wir einzelvertraglich im Wochendurchschnitt
20 Stunden Arbeitszeit vereinbart.
Hiermit zeige ich gemäß TzBfG § 9 meinen Wunsch an, meine Arbeitszeit zu verlängern:
Mir ist jede zusätzliche Arbeitszeit recht, jedoch insgesamt nicht mehr
32,5 Stunden im Wochendurchschnitt.
Bitte berücksichtigen Sie meinen Wunsch bei Ihren zukünftigen Personalentscheidungen
über Neueinstellungen oder Arbeitszeitaufstockungen.
Mit freundlichem Gruß
(Branka Braw)
Anzeige zum Bearbeiten