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Abschnitt I Allgemeine Vorschriften

§ 5 Qualifizierung

(8) Für Beschäftigte mit individuellen Arbeitszeiten sollen Qualifizierungsmaßnahmen so angeboten werden, dass ihnen eine gleichberechtigte Teilnahme ermöglicht wird.

Bunter VogelHinweis des Bearbeiters zu individuellen Arbeitszeiten

Zu Abs. 8

mit individuellen Arbeitszeiten
Hier geht es nicht um die abweichende Vereinbarung der Dauer der Zeitschuld., sondern um deren Verteilung. Darum stellt der TVöD hier auf »Arbeitszeiten« (Mehrzahl) ab.
Gemäß § 2 Nummer 8 NachwG ist bei Schichtarbeit eine individuelle Vereinbarung von Schichtsystem und Schichtrhythmus die Regel. Auch § 8 TzBfG und § 3 PflegeZG regeln ausdrücklich, dass eine individuelle Vereinbarung über die Verteilung zu treffen ist.

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