(5) Die Beschäftigten sind im Rahmen begründeter betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht-, Schicht- arbeit sowie – bei Teilzeitbeschäftigung aufgrund arbeitsvertraglicher Regelung oder mit ihrer Zustimmung – zu Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet.
Eine Dich verpflichtende Anordnung von Überarbeit setzt voraus -
❍ eine Begründung
❍ welche die betriebliche Alternativlosigkeit dieser Maßnahme belegt
❍ die Rücksprache mit Dir, ob das in die Lebensplanung passt (billiges Ermessen)
❍ die Erfüllung der schutzgesetzlichen Vorgaben
❍ die Zustimmung der gesetzlichen Interessenvertretung