Umrechnung der Urlaubs-Teile
auf die tatsächliche Tage/Woche
| Individuelle Voraussetzungen | |
| Tage gesetzlicher plus vertraglicher | |
| Arbeitstage (tatsächlich) im Wochendurchschnitt | |
| Beschäftigungsmonate in diesem Kalenderjahr »Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer [...]« | |
| GdB 50 oder mehr 5 Tage Zusatzurlaub für Schwerbehinderte | |
| Zusatz-Urlaubstage für Nacht- und Schichtarbeit | |
| Urlaubsteil | umgerechnet | ggf. gerundet |
| gesetzlicher Grundurlaub | Arbeitstage | |
| vertraglicher Urlaub | ||
| gesetzlicher Zusatzurlaub
»Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von fünf Arbeitstagen im Urlaubsjahr; verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit des schwerbehinderten Menschen auf mehr oder weniger als fünf Arbeitstage in der Kalenderwoche, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend.« | ||
| Zusatzurlaub wg. Nacht-/Schichtarbeit | ||
| Gesamturlaub | ||
| vor Aufrunden: | ||
| nach Aufrunden: |
Erläuterungen
- Der Urlaubsanspruch ist aus der 5-Tage/Woche umgerechnet auf die – oft abweichende – tatsächliche Verteilung der Arbeitstage im Durchschnitt.
- Diese tatsächliche Tage/Woche ermittelst Du über den Ausgleichszeitraum hinweg, meist ist der das Kalenderjahr (das »Urlaubsjahr«). Dazu werden alle Arbeitstage aufsummiert: Kalendertage, an denen für Dich eine regelmäßige Arbeitspflicht angeordnet wurde (auch Urlaubstage, Krankheit, Feiertage, 24. und 31 Dezember). Diese Summe wird durch die Anzahl der Kalenderwochen dividiert (beim Jahr: 52 Wochen plus 1 Tag).
- Im TV DN, den AVR DD, AVR-J und AVR Caritas werden stattdessen die Schichten gezählt (Kalendertage, an denen eine Schicht beginnt).
- § 26 TVöD, § 26 TV-L, § 30 TV AWO, § 28a Abs. 5 AVR DD, AVR-J, BAT-KF und andere: Der vertragliche Urlaub und Zusatzurlaub wird jeweils ab einem halben Tag aufgerundet, sonst abgerundet.
- In den AVR der Caritas (Anl. 14) wird die Summe des vertraglichen Urlaub ab einem halben Tag auf-, aber nie abgerundet.
Nach dem MTV Kliniken Frankfurt (Oder) wird jeder Urlaubsteil aufgerundet. - Ohne Rechtsgrundlage – gar keine Abrundung!
- Der gesetzliche Urlaub, auch der SGB IX-Urlaub, wird ab einem halben Tag aufgerundet. Doch er wird nicht abgerundet.
- Durch BUrlG § 5 Abs. 2 kann ebenfalls so ein Teil-Urlaubstag entstehen (zuletzt
LAG BaWü Urteil 06.03.2019 - 4 Sa 73/18). - Wer 6 oder mehr Kalendermonate in einen Jahr beschäftigt ist, erwirbt Anspruch auf den Mindesturlaub nach § 3 BUrlG von 20 Tagen (5-Tage/Woche). Also: Nicht nur ein (An)Teilurlaub in Verbindung etwa mit § 5 BUrlG!
- Wer nach 6 Kalendermonaten Beschäftigung im Juli oder später ausscheidet, behält diesen Anspruch auf Mindesturlaub unvermindert (§ 5c BUrlG). In solchen Fällen verdrängt der gesetzliche Urlaubsanspruch den niedrigeren vertraglichen 'Mehr'urlaub.
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