Was ist neu in 2026?

• Mit dem TV Aufhebung endeten die Durchgeschriebenen Fassungen (TVöD-K und TVöD-B) zum 31.12.2025. Mit TVöD AT plus TVöD BT-K bzw. TVöD BT-B geht's nun weiter.
• Link§ 44 Abs. 1a BT-K und Link§ 6 Abs. 1a im Betreuungsbereich experimnetieren mit Erhöhungsstunden. Denjenigen, die von je her unbezahlt mehr arbeiten, wird der Arbeitgeber kaum ein Angebot machen. Will der Arbeitgeber aber mehr Arbeitszeit von Dir - warum sollte er sich dauerhaft an diesen Bedarf binden?
• Link§ 20 Abs. 1a  und erhöht die Jahressonderzahlung. In Link§ 54 BT-K und Link§ 52a BT-B etwas anders.