Was ist neu in 2026?
• Mit dem TV Aufhebung endeten die Durchgeschriebenen Fassungen (TVöD-K und TVöD-B) zum 31.12.2025. Mit TVöD AT plus TVöD BT-K bzw. TVöD BT-B geht's nun weiter.
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§ 44 Abs. 1a BT-K und
§ 6 Abs. 1a im Betreuungsbereich experimnetieren mit Erhöhungsstunden. Denjenigen, die von je her unbezahlt mehr arbeiten, wird der Arbeitgeber kaum ein Angebot machen. Will der Arbeitgeber aber mehr Arbeitszeit von Dir - warum sollte er sich dauerhaft an diesen Bedarf binden?
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§ 20 Abs. 1a und erhöht die Jahressonderzahlung. In
§ 54 BT-K und
§ 52a BT-B etwas anders.