(9) 1Erhöhungsstunden sind die nach
§ 6 Abs. 1a vereinbarten Arbeitsstunden, die über
die regelmäßige durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von Vollbeschäftigten
(
§ 6 Abs. 1) hinausgehen.
2Erhöhungsstunden sind keine Überstunden nach Absatz 7 und 8.
Die individuell vereinbarte wochendurchschnittliche Zeitschuld steigt.
Doch es bleibt deren Verteilung auf fünf der sieben Wochentage.
Es bleibt das vereinbarte Schichtmodell mit Beginn und Ende der Schichten.
Siehe auch unseren
Rechner für Tabellenentgelt, Zulagen und Zeitzuschläge.