Abschnitt II Arbeitszeit

§ 7 Sonderformen der Arbeit

(9) 1Erhöhungsstunden sind die nach Link§ 6 Abs. 1a vereinbarten Arbeitsstunden, die über die regelmäßige durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (Link§ 6 Abs. 1) hinausgehen. 2Erhöhungsstunden sind keine Überstunden nach Absatz 7 und 8.

BT-K § 44a Zu § 7 Sonderformen der Arbeit

1Erhöhungsstunden gemäß § 7 Abs. 9 sind die nach § 44 Abs. 1a vereinbarten Arbeitsstunden, die über die regelmäßige durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (§ 44 Abs. 1) und Ärztinnen und Ärzten (§ 44 Abs. 2) hinausgehen. 2Erhöhungsstunden sind keine Überstunden nach § 7 Abs. 7 und 8.

Bunter Vogel Hinweis des Bearbeiters zu Erhöhungsstunden

Die individuell vereinbarte wochendurchschnittliche Zeitschuld steigt.
Doch es bleibt deren Verteilung auf fünf der sieben Wochentage.
Es bleibt das vereinbarte Schichtmodell mit Beginn und Ende der Schichten.
Siehe auch unseren linkRechner für Tabellenentgelt, Zulagen und Zeitzuschläge.