(6) 1Beschäftigte, die ständig Schichtarbeit leisten, erhalten eine Schichtzulage von
100 Euro monatlich.
2Beschäftigte, die nicht ständig Schichtarbeit leisten, erhalten
eine Schichtzulage von 0,59 Euro pro Stunde.
Protokollerklärung zu den Absätzen 5 und 6:
Die Beträge verändern sich bei allgemeinen Entgeltanpassungen nach dem 31. Dezember 2026 um den von den Tarifvertragsparteien vereinbarten Vomhundertsatz.