§ 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
(3) […] Werden Arbeitnehmer an einem Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.
Der freie Tag für die Feiertagsarbeit am Mittwoch folgt rasch am Donnerstag.
Übertrag | Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | So | Bilanz | Übertrag | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
K. Kowsky | 0,0h | Plan | F | F | F | S | S | x | x | 38,5h | 0,0h |
38,5h 7,7h, 10h |
Ist | xE | |||||||||
§ 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
(4) Die Sonn- oder Feiertagsruhe des § 9 oder der Ersatzruhetag des Absatzes 3 ist den Arbeitnehmern
unmittelbar in Verbindung mit einer Ruhezeit nach § 5 zu gewähren, soweit dem technische oder
arbeitsorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen.
Der „Ruhetag” ist an den Kalenertag, den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum 0 bis 24 Uhr, gebunden - zuzüglich einer mindestens 10 stündigen zusammenhängenden Ruhezeit davor oder danach.
Übertrag | Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | So | Bilanz | Übertrag | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
B. Truk | 0,0h | Plan | F | F | S | S | F | x | x | 38,5h | 0,0h |
38,5h 7,7h, 10h |
Ist | xE | |||||||||
F = Frühdienst 06:00 bis 14:45 Uhr / 7,7h
S = Spätdienst 11:45 bis 20:00 Uhr / 7,7h
xE = Freistellung für Feiertagsarbeit
(Ersatzruhetag)
Doch selbst, wenn sich ein Ersatzruhetag am Werktag orientieren dürfte -
11:45 - 20:00 20:00 - 11:45
Brittas Werktag am Mittwoch beginnt um 11:45 mit dem Spätdienst am Mittwoch.
Die vorgeschriebene Ruhezeit beginnt mit dem Arbeitsende um 20:00 Uhr.
Sie ist mindestens 10 Stunden lang, tatsächlich in diesem Fall aber länger.
Sie endet nicht vor dem Ende des Werktages um 11:45 Uhr am Donnerstag.
11:45 - 20:00 20:00 - 11:45 + 24 Stunden
Im Anschluss an diese Ruhezeit bleiben keine ganzen 24 Stunden frei.
Denn der Frühdienst am Freitag kommt da in die Quere.
„Der Ersatzruhetag im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 1 bezieht sich auf die Werktage.
Demgemäß sind Sonn- und Feiertage hier nicht anrechenbar. Der Samstag kann als
Ersatzruhetag herangezogen werden. Ein vorher festgelegter Ersatzruhetag entfällt
nicht, wenn die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer an diesem Tag unerwartet erkrankt.
Eine Gewährung des Ersatzruhetages im Vorgriff ist zulässig.”
(
Durchführung des Arbeitszeitgesetzes, Erlass des Ministeriums für Wirtschaft und
Arbeit des Landes NRW vom 3. März 2008 (II A 2 8435.4.11), zu § 11 ArbZG)
Ausnahme: Im TVöD-K (§ 6) , TVöD-B (§ 6) und TV-L (Bereich Uniklinika) wurde das bessere „Vorabzugsprinzip” vereinbart. Dabei wird 1/5 der individuell vereinbarten Wochenarbeitszeit vom „Soll” abgezogen. Dies gilt allerdings nur für Beschäftigte, die dort in einem Schichtplan eingesetzt werden; und dieser Plan muss regelmäßige Arbeit über alle 7 Wochentage hinweg vorsehen (kontinuierlicher Betrieb). Der Vorabzug führt für einzelne zu mehr freien Stunden; der Vorabzug umschifft die Probleme mit den 24+10 Stunden langen Ruhetagen.
Mehr: Wochenfeiertage und Vorwegabzug (Besser TVöD als kirchliche Heimwerker, in: AuK 3/2011)