Sehr geehrte Damen und Herren,
im aktuellen Dienstplan haben Sie mir am ……… 2016 keine Arbeitspflicht angeordnet. Sie haben mir nun angeboten, dennoch eine
Schicht zu übernehmen. Ich werde an diesem Tag nicht arbeiten.
Ο Ihr angeordneter Dienstplan ist und bleibt für Sie und für mich verbindlich.
Ο Ihr Angebot kommt zu kurzfristig, um meine Lebensplanung noch umzustellen.
Ο Es fehlt hierzu die notwendige Zustimmung meiner gesetzlichen Interessenvertretung.
Ο Wir haben nicht vereinbart, dass ich an arbeitsfreien Tagen zu Überstunden oder Mehrarbeit herangezogen werde.
Ο So wie Sie sich auf mich verlassen können, verlasse ich mich auf Sie und Ihre Anordnungen.
Mit ganz freundlichen Grüßen
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An: ………………. (Bereichsleitung)
Nachrichtlich: Betriebsrat / Mitarbeitervertretung
Sehr geehrte Damen und Herren!,
In den vergangenen Wochen wurden wir vermehrt gebeten, an planmäßig freien Tagen »einzuspringen«.
Dies stellt eine zusätzliche Belastung dar. Wir haben uns untereinander beraten. Einige von uns können sich durchaus vorstellen, Ihnen bei Ihren Personalengpässen hin und wieder auszuhelfen.
Für unser außervertragliches Entgegenkommen halten wir allerdings einen außerordentlichen Ausgleich für angemessen. An einer Sondervergütung – etwa entsprechend der Überstunden oder einer Inanspruchnahme bei Rufbereitschaften – sind wir nicht interessiert.
Mit einem Angebot von Freizeitausgleich im Umfang von zwei Schichten je eingesprungener Schicht werden Sie wohl Freiwillige finden. Falls Sie mit uns so übereinkommen oder falls Sie eine attraktive Alternative vorschlagen, kann dies allen nützen.
Hochachtungsvoll
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Eine aktive ver.di-Betriebsgruppe kann den Schutzbrief verteilen. Der macht Stimmung!
Unsere kleine Rechtshilfe für ein klares Nein zu Überstunden (16 Seiten, Achtung: 320 kb) beschreibt Fall für Fall, wo und wie wir Grenzen ziehen können.
Bei ver.di gibt es da noch mehr zu lesen und Aktionsmaterial, um gemeinsam Grenzen zu ziehen.
Schwarzes Brett EinspringenVorhersehbarkeit und Überschaubarkeit:
„Schichtpläne sollten vorhersehbar und überschaubar sein. Da die Planung des Familienlebens und der Freizeit für Schichtarbeiter ohnehin erschwert ist, sollten einmal aufgestellte Pläne für die Beschäftigten verlässlich und überschaubar sein und möglichst wenig und vor allem nicht kurzfristig von Arbeitgeber-Seite aus geändert werden.”
H. Grzech-Sukalo, K. Hänecke,
Entwicklung einer Gefährdungsbeurteilung im Hinblick auf die Arbeitszeit (S. 16), Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin - Dortmund/Berlin/Dresden 2008
Mehr: Arbeit im Frei: Rechts- und tarifwidrig.
Link und Lesezeichen: www.meinfrei.schichtplanfibel.de