Bonus fürNachtarbeit
TVöD , TV-L Unikliniken NRW
§ 7 (5) Nachtarbeit ist die Arbeit zwischen 21 Uhr und 6 Uhr.
§ 8 (1) […] Die Zeitzuschläge betragen — auch bei Teilzeitbeschäftigten — je Stunde […]
b) für Nachtarbeit 20 v.H.,
für Beschäftigte nach § 38 Abs. 5 Satz 1 1,28 Euro,
- Beschäftigte, die nicht unter „§ 38 Abs. 5 Satz 1” fallen, sind die früheren Arbeiter/innen. Es sind
auch diejenigen, deren Berufe nach den früheren Bestimmungen in die Rentenversicherung der Arbeiter (LVA) fielen oder gefallen wären.
Es handelt sich etwa um Pförtnerinnen und Hilfsberufe in der Technik.
Hier geht es um einen deutlich höheren Zuschlag von 20%, dennoch fehlt uns eine Auflistung
von Arbeiterberufen nach Rentenrecht.
- Wer in Schichtarbeit (§ 7 (1,2)) mit Nachtarbeit — jedoch nicht als Bereitschaftsdienst —
längstens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht herangezogen wird,
erhält noch eine monatliche Zulage (§ 8 (5,6)) von 105 € oder 40 €.
- Zusätzlich gibt es bis zu 6 Zusatzurlaubstage (§ 27).
BAT-KF
§ 7 (5) Nachtarbeit ist die Arbeit zwischen 21 Uhr und 6 Uhr.
§ 8 (1) […] Die Zeitzuschläge betragen — auch bei Teilzeitmitarbeitenden — je Stunde […]
b) für Nachtarbeit 20 v.H.,
(2) Abweichend von Absatz 1 Satz 2 Buchstabe b und f beträgt für Mitarbeitende, die in
Schicht- oder Wechselschicht arbeiten, der Zuschlag für Nachtarbeit 1,28 €
und der für die Arbeit an Samstagen von 13 bis 21 Uhr 0,64 € je Stunde.
Diese Beträge nehmen an allgemeinen Entgelterhöhungen teil.
- Damit erhalten Dauernachtwachen hier seit Mitte 2007 einen Zuschlag von 20% auf die Stunden zwischen 21:00 und 06:00 Uhr.
- Wer dagegen in Schichtarbeit (§ 7 (1,2)) mit Nachtarbeit — jedoch nicht als Bereitschaftsdienst —
durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht herangezogen wird,
erhält noch eine monatliche Zulage (§ 8 (5,6)) von 105 €, oder 40 €.
- Zusätzlich gibt es bis zu 6 Zusatzurlaubstage (§ 26).
AVR DD (AVR DW EKD)
§ 9e (4) Nachtarbeit ist die Arbeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr.
§ 20a (1) (1) Die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter erhält neben ihrem
bzw. seinem Entgelt (§ 14 Abs. 1) Zeitzuschläge. Sie betragen je Stunde […]
e) für Nachtarbeit im Sinne des § 9e Abs. 4 1,28 €
- Hier gibt es also den mageren Zuschlag bereits ab 20:00 Uhr.
- Wer in Schichtarbeit mit Nachtarbeit — jedoch nicht als Bereitschaftsdienst —
längstens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht herangezogen wird,
erhält noch eine monatliche Zulage (§ 20) von 102,26 €, oder 61,36 €.
- Zusätzlich gibt es für je 110 Nachtarbeitsstunden 1 Arbeitstag Zusatzurlaub, insgesamt aber
höchstens 4 solche Zusatzurlaubstage (§ 28 b).