Bist Du aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig oder würde Dich die Arbeit ernsthaft krank machen,
kannst Du dem Arbeitgeber mitteilen: „Ich komme nicht wegen Krankheit.”
Die Pflicht zur höchstpersönlichen Arbeitsleistung nach einem Schichtplan gilt allgemein als absolute Fixschuld. Zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt soll gearbeitet werden. Wer am Dienstagmorgen Kranke versorgen soll, kann das abends oder am Wochenende nicht nachholen. [Bei Gleitzeit fehlt es an der Bestimmung der Leistungszeit; so wird hier nicht nachgeleistet, sondern später geleistet als zuerst möglich.]
Anderer Auffasung war das LAG Düsseldorf (Urteil 24.03.2010 – 4 Sa 1358/09), zum TV Ärzte/VKA – da »es sich bei der
Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers zwar um eine nicht nachholbare Fixschuld handeln kann, nicht aber
handeln muss«.
„Mit der Festlegung der Arbeitszeit wird die Arbeitszeit des Arbeitnehmers zur Fixschuld konkretisiert. Hält der Arbeitnehmer die derart fixierte Arbeitszeit nicht ein, so hat dies zur Folge, dass die nicht erbrachte Leistung als nicht nachholbar endgültig unmöglich wird; für den Schuldnerverzug bleibt insoweit kein Raum.” (Schliemann in „Arbeitsrecht im BGB”, hrsg. Harald Schliemann, Walter de Gruyter-Verlags-GmbH / Berlin 2. Auflage, 2002, Rn 644).
„Zeitgleich mit dem Versäumen tritt damit Unmöglichkeit gemäß 275 I BGB ein.”
(Bernd Rüthers in „Arbeitsrecht”, W. Kohlhammer Verlag, 2007, Rn 237).
„Die Erbringung der Arbeitsleistung ist eine Fixschuld, die an feste Zeiten, also an bestimmte Tage und Stunden, gebunden ist und grundsätzlich nicht nachgeholt werden kann (BAG, Urteil vom 27. Januar 2016 – 5 AZR 9/15 – Rn. 22, juris = NZA 2016, 691; LAG Köln, Urteil vom 27. Januar 2022 – 6 Sa 593/21 – Rn. 38, juris = LAGE § 615 BGB 2002 Nr. 35; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. Januar 2018 – 5 Sa 305/17 – Rn. 62, juris).”
LAG Mecklenburg-Vorpommern Urteil 28.09.2023 - 5 Sa 15/23 Rn. 33
Auch das LAG Rheinland-Pfalz erkennt hier die absolute Fixschuld (Urteil 21.07.2020 – 8 Sa 400/19 Rn 226)
(1) Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist.
(3) […] Bei der Bestimmung der dem Schuldner zuzumutenden Anstrengungen ist auch zu berücksichtigen, ob der Schuldner das Leistungshindernis zu vertreten hat.
(3) Der Schuldner kann die Leistung ferner verweigern, wenn er die Leistung persönlich zu erbringen hat und sie ihm unter Abwägung des seiner Leistung entgegenstehenden Hindernisses mit dem Leistungsinteresse des Gläubigers nicht zugemutet werden kann.
§ 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
(1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. […]
§ 4 Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts
(1) Für den in § 3 Abs. 1 bezeichneten Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.
Sollte ein Beschäftigter „schichtplanmäßig eingesetzt gewesen sein und während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit ein für ihn geltender Schichtplan bestanden haben, bestimmte sich der Zeitfaktor des fortzuzahlenden Entgelts nach den tatsächlich ausgefallenen Arbeitsstunden”
(BAG Urteil vom 26.06.2002, 5 AZR 5/01)
Helgas Arbeit und Krankheit werden sauber dokumentiert. Da kommt nichts durcheinander. Darum muss sie auch nichts „nacharbeiten”.
Übertrag | Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | So | Bilanz | Übertrag | ||
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Helga Hust | +7,7h | Plan | S | x | x | x | F | F | N | 33,1h | 2,3h |
38,5h 7,7h, 10h |
Ist | k | k | k | k | ||||||
Krank ist wie gearbeitet.
Leider gilt dies auch für unseren Freizeitausgleich im Krankheitsfall.
Kann aufgrund von Schwankungen der Umfang der ausgefallenen Arbeit nicht exakt bestimmt werden, bedarf es der Festlegung eines Referenzzeitraums. Dessen durchschnittliche Arbeitsmenge ist dann maßgebend.
(BAG Urteil vom 21.11.2001, 5 AZR 457/000)
Link und Lesezeichen: www.krank.schichtplanfibel.de