Europäische Richtlinie 2003/88/EU vom 4. November 2003
zu bestimmten Aspekten der Arbeitszeitgestaltung
LV 30 des Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitsfragen (LASI); Juni 2012
Arbeitszeitgestaltung in Krankenhäusern: Seite 20
»Wie ist Nacht- und Schichtarbeit zu gestalten?
Die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer ist unter Berücksichtigung der gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse zu gestalten (siehe hierzu z. B. BAUA-Leitfaden zur Einführung und Gestaltung von Nacht- und Schichtarbeit). Einige wichtige arbeitswissenschaftliche Kriterien zur Schichtplangestaltung sind:
• ungünstige Schichtfolgen vermeiden, Vorwärtswechsel der Schichten (Früh- / Spät- / Nachtschichten),
• Frühschichtbeginn nicht zu früh,
• keine Massierung von Arbeitszeiten; keine Arbeitsperiode von acht oder mehr Arbeitstagen,
• Regelmäßigkeit in der Schichtenfolge,
• regelmäßig freie Wochenenden,
• keine dauerhafte Nachtschicht,
• Begrenzung der Anzahl aufeinander folgender Nachtschichten, in der Regel nicht mehr als zwei bis vier Nachschichten in Folge,
• im Anschluss an die Nachtarbeit eine möglichst lange Ruhephase (möglichst 24 Stunden) anschließen.«
»Aufgrund der gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse ergeben sich zum Schutz der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgende Empfehlungen zur Gestaltung der Nacht- und
Schichtarbeit:
• kurze Nachtschichtfolgen von in der Regel nicht mehr als zwei bis vier Nachtschichten in Folge,
• die Vermeidung von Arbeitsperioden von mehr als
7 Arbeitstagen in Folge,
• die Vorwärtsrotation bei kontinuierlichen Schichtbetrieben (auf eine Frühschicht, folgt zunächst
eine Spät- und erst danach eine Nachtschicht),
• ausreichende Ruhezeiten zwischen zwei Schichten und regelmäßig freie Wochenenden in
kontinuierlichen Schichtsystemen,
• Wochenendfreizeiten, die mindestens zwei Tage und davon einen Samstag oder Sonntag
umfassen,
• Ausgleich der Mehrbelastung durch zusätzliche Freizeit,
• Anpaßung der Schichtlänge an den Grad der körperlichen und geistigen Beanspruchung durch
die Arbeit,
• kürzere Arbeitszeit in der Nacht als bei Früh- und Spätschichten (bei Nachtarbeit mit geringerer
Belastung kann die Nachtschicht allerdings auch verlängert werden, wenn dadurch weniger
Nachtschichten anfallen),
• möglichst später Beginn von Frühschichten und frühes Ende von Nachtschichten (bei
unumgänglicher kontinuierlicher Produktion oder im Dienstleistungsbereich sollen möglichst
gesundheitsgerechte Einzelfalllösungen getroffen werden),
• Flexibilität bei den Übergabezeiten, z. B. durch den Einsatz von Springern,
• Berücksichtigung individueller Arbeitszeitwünsche anstelle starrer Arbeitszeiten,
• Regelmäßigkeit in der Schichtenfolge, keine geteilten Schichten und rechtzeitige Information der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen über den Schichtplan.«
Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse im Sinne von § 6 Arbeitszeitgesetz (Nacht- und Schichtarbeit); Internet-Auftritt zu Arbeitsschutz in Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Arbeits, Integration und Soziales des Landes NRW):
• kurze Nachtschichtfolgen von in der Regel nicht mehr als zwei bis vier Nachtschichten in Folge,
• die Vermeidung von Arbeitsperioden von mehr als 7 Arbeitstagen in Folge und
• die Vorwärtsrotation bei kontinuierlichen Schichtbetrieben (auf eine Frühschicht, folgt zunächst eine Spät- und erst danach eine Nachtschicht).
Arbeitswissenschaftlich empfohlen werden darüber hinaus
• ausreichende Ruhezeiten zwischen zwei Schichten und regelmäßig freie Wochenenden in kontinuierlichen Schichtsystemen,
• Wochenendfreizeiten, die mindestens zwei Tage und davon einen Samstag oder Sonntag umfassen,
• Ausgleich der Mehrbelastung durch zusätzliche Freizeit,
• Anpassung der Schichtlänge an den Grad der körperlichen und geistigen Beanspruchung durch die Arbeit,
• kürzere Arbeitszeit in der Nacht als bei Früh- und Spätschichten (bei Nachtarbeit mit geringerer Belastung kann die Nachtschicht allerdings auch verlängert werden, wenn dadurch weniger Nachtschichten anfallen),
• möglichst später Beginn von Frühschichten und frühes Ende von Nachtschichten (bei unumgänglicher kontinuierlicher Produktion oder im Dienstleistungsbereich sollen möglichst gesundheitsgerechte Einzelfalllösungen getroffen werden),
• Flexibilität bei den Übergabezeiten, z. B. durch den Einsatz von Springern
• Berücksichtigung individueller Arbeitszeitwünsche anstelle starrer Arbeitszeiten,
• Regelmäßigkeit in der Schichtenfolge und
• besonders wichtig: rechtzeitige Information der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen über den Schichtplan
3. Geblockte Wochenendfreizeiten sind besser als einzelne freie Tage am Wochenende. Trotz der erheblichen Zunahme flexibler Arbeitszeitmodelle in den letzten Jahren hat das Wochenende seine große soziale Bedeutung bisher nicht eingebüßt.
4. Schichtarbeiter/-innen sollten möglichst mehr freie Tage im Jahr haben als Tagarbeiter. Die Mehrbelastung durch Arbeit in der Nacht sollte möglichst durch Freizeit ausgeglichen werden.
5. Ungünstige Schichtfolgen sollten vermieden werden, das heißt nach Möglichkeit vorwärts rotieren. Bei einer Vorwärtsrotation (Früh-Spät-Nacht) kann sich der Körper besser anpassen.
6. Der Frühdienst sollte nicht so früh beginnen. Je früher der Dienst beginnt, desto früher müssen die Mitarbeiter/-innen aufstehen, um pünktlich am Arbeitsplatz zu sein. Der Schlaf verkürzt sich.
7. Der Nachtdienst sollte möglichst früh enden. Je früher der Schlaf beginnt, desto länger und ungestörter ist er.
8. Zugunsten individueller Vorlieben sollte möglichst auf starre Anfangszeiten verzichtet werden. So können individuelle Präferenzen berücksichtigt werden.
9. Die Massierung von Arbeitstagen oder Arbeitszeiten auf einen Tag sollte begrenzt werden. Lange Dienste und eine große Anzahl von Diensten in Folge verheißen lange Freizeitblöcke, stellen aber auch eine sehr große Belastung dar. Pausen gehören ebenfalls zur Dienstplanung — auch im Nachtdienst.
10. Dienstpläne sollten vorhersagbar und überschaubar sein. Die Berücksichtigung individueller Wünsche bei der Dienstplanung und die Verbindlichkeit der Dienstpläne machen Arbeitszeit und Freizeit besser planbar.”
Ohne Nacht- und Schichtarbeit funktioniert kein Krankenhaus. Um die gesundheitlichen und sozialen Belastungen für das Pflegeteam möglichst gering zu halten, sollten Sie bei Ihrer Dienstplangestaltung die folgenden Empfehlungen im Blick haben:
• Jeder Schichtzyklus sollte maximal drei aufeinanderfolgende Früh-, Spät- und Nachtschichten haben, das gilt vor allem für die Nachtschichten. Die Anzahl der aufeinanderfolgenden Nachtschichten sollte so gering wie möglich sein.
• Nach einer Nachtschichtphase sollten mindestens 24 Stunden Freizeit folgen.
• Der Erholungswert von zwei zusammenhängenden freien Tagen - möglichst am Wochenende - ist höher als von zwei freien Tagen in der Woche.
• Nach Möglichkeit immer vorwärts rotierende Schichtsysteme wählen, also Früh-, Spät- und Nachtschicht. Schichtpläne, die gegen den Uhrzeigersinn verlaufen, verstärken Schlafstörungen, erhöhen die Unfallgefahr und machen unzufrieden.
• Die Frühschicht sollte keine ‘Fast-Nachtschicht’ sein, also nicht vor 6.00 beginnen.
Fängt die Schicht um 5.00 Uhr an, klingelt mancher Wecker je nach Anfahrtsweg vielleicht schon um 3.30 Uhr. Ergebnis sind Schlafdefizite, Übermüdung, höhere Beanspruchung und ein höheres Unfall- und Fehlerrisiko.
Die Nachtschicht sollte nicht zu spät enden, da der Tagschlaf nach der Nachtschicht umso länger ist, je früher man ins Bett kommt.
• Ein freier Abend zwischen Montag und Freitag pro Woche ist für jede Pflegekraft empfehlenswert, da Freizeit in den Abendstunden höherwertiger ist als zu anderen Zeiten in der Woche.
• Schichtpläne sollten mindestens vier Wochen im Voraus bekannt gegeben und vonseiten des Krankenhauses auch eingehalten werden. Nur wenn Schichtpläne vorhersehbar sind, können die Pflegekräfte Privates zuverlässig planen. Das erhöht Arbeitszufriedenheit wie auch Motivation und senkt Fehlzeiten.
• Die Mitarbeiterbeteiligung an der Dienstplangestaltung verbessert die Arbeitsmotivation!
• Wunscharbeitszeiten und gestaffelte Beginnzeiten verbessern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Im Rahmen einer Dienstvereinbarung können Regeln hausübergreifend festgelegt werden, die für Mitarbeiter transparent sind! Welche Rangfolge die beste ist, lässt sich nicht eindeutig entscheiden. Im Zweifelsfall sollten Sie aber Kriterien mit Gesundheitsrelevanz bevorzugen.”
Beschäftigte sollten möglichst nur freiwillig zu atypischen Zeiten arbeiten müssen.
Je mehr Personen die Arbeitszeiten am frühen Morgen oder späten Abend, in der Nacht und an Wochenenden flexibel unter sich aufteilen können, desto besser ist dies zu verkraften.
Atypische Arbeitszeiten sollten nicht zur Regel werden.
• Pausen in Absprache mit den Vorgesetzten in die Arbeitszeit einplanen, am besten regelmäßig kurze.
• Die eigene Leistungskurve beachten.
• Bewusst entspannen und Zeit zur Erholung nehmen.
• Arbeitsplatz während der Pause möglichst verlassen und Kontakte pflegen.
• Am besten, wenn möglich, sind Pausen bei Tageslicht im Freien.
• Ausgleich zur Tätigkeit schaffen – Bewegung bei Arbeiten im Sitzen, Ausruhen bei körperlich anspruchsvollen Aufgaben.
• Die Pausen von Kolleginnen und Kollegen respektieren und sich gegenseitig unterstützen.
Wo Nacht- und Schichtarbeit unverzichtbar sind, lassen sich gesundheitliche Risiken durch eine gute Organisation reduzieren:
• Schichtabfolge immer vorwärts rotierend.
• Chronische Müdigkeit bedingt durch rückwärts aufeinanderfolgende Schichten vermeiden.
• Kurze Schichtwechsel. Insbesondere nicht mehr als zwei bis drei Nachtschichten aufeinander folgen lassen.
• Dauernachtschicht und Wochenendarbeit vermeiden.
• Freizeiten im Block, nicht als einzelne Tage gewähren.
• Vorhersehbare und überschaubare Schichtplanung sicherstellen und kurzfristige Veränderungen vermeiden.
• Dauer der Schichten acht Stunden nicht überschreiten lassen.
• Mindestens 48 arbeitsfreie Stunden nach einem Schichtblock oder einer Nachtschichtphase einräumen.
• Beginn der Frühschicht einschließlich Anfahrtsweg zur Arbeitsstätte nicht vor 6 Uhr. Die Spätschicht sollte nicht nach 22 Uhr enden.
• Biologische Desynchronisation, beispielsweise durch Licht, geringhalten.
• Berücksichtigung des individuellen Chronotyps. So gibt es Morgentypen (sog. »Lerchen«), Abendtypen (sog. »Eulen«) und Mischtypen.
• Teilhabe am sozialen Leben bestmöglich gewährleisten.
„Zwingend ausgeschlossen sind Schichtfolgen, bei denen die vorgegebenen Ruhezeiten nicht eingehalten werden (können) — die Schichtfolge ‘Nacht-Früh’ ist also nicht zulässig.
Bei den Schichtfolgen ‘Spät-Früh’ sowie ‘Nacht-Spät’ kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an — generell gelten diese Schichtfolgen zumindest als ungünstig.
Folgende Gestaltungsmerkmale sollten im Allgemeinen beachtet werden:
1. Es sollte nicht mehr als drei aufeinanderfolgende Nachtschichten geben.
2. Wenn Rotation, dann sollten Schichten vorwärts rotieren.
3. Es sollten nicht mehr als fünf Schichten aufeinander folgen, um eine Massierung der Arbeitszeit zu vermeiden.
4. Die Freizeiten sollten im Block genommen werden, nicht als einzelne Tage.
5. Die Ruhezeiten zwischen zwei Schichten sollten ausreichend sein (mindestens elf Stunden).”
Berufsgenossenschaft Hamburg: Forumsbericht Dr. Heike Scharborski:
„Arbeitswissenschaftliche Empfehlungen an die Gestaltung von Schichtarbeit sind daher [...]
• Freiwilligkeit bei der Schichtwahl ist günstiger, da derjenige, der selbst den Schichttyp wählt, ihn in der Regel besser „verträgt”
• klar definierte Pausen und ausgewiesene Pausenräume auch in der Nacht; Möglichkeit schaffen, warm zu essen beziehungsweise sich Essen aufzuwärmen und dieses in Gemeinschaft einzunehmen [...]
• Personen über 50 Jahren sollten wegen der verlängerten Regenerationszeiten nicht im Nachtdienst eingesetzt werden, bei Schichtarbeit muss auf ausreichende Erholungszeiten zwischen den Diensten geachtet werden
• Beteiligung der Mitarbeiter bei der Gestaltung von Dienstplänen und der Veränderung von Arbeitszeitmodellen”
⊗ Schichtplan-Fibel extra
Pausen als Hebel zur Entlastung
• 18.–20.09.2023 in Mosbach
Pausen verlängern in jedem Fall die betriebliche Anwesenheit der Beschäftigten, ihre Erholungswirkung aber ist in vielen Fällen fraglich. Häufig werden Pausen im Tagesabauf eingeschoben, wenn das Arbeitsaufkommen es gerade zulässt. Insbesondere in den schlecht besetzten Schichten, am Wochenende, nachts oder im Bereitschaftsdienst verzichten Beschäftigte bereitwillig auf ihre Pausen.
Deshalb empfielt die Arbeitswissenschaft Arbeitgebern, geregelte Pausen zu organisieren. Das aber fällt vielen von ihnen aus vielerlei Gründen schwer. Also kümmert sich die Interessenvertretung besser selbst darum. Anhand von Fallbeispielen und Regelungsvorschlägen untersuchen wir, unter welchen Umständen Pausen für die Kolleginnen und Kollegen eine stärkende, entlastende Wirkung entfalten und erarbeiten uns Wege, bessere Pausenregeln durchzusetzen.
⊗ Gesetzliche Pflichten der Arbeitgeber
⊗ Arbeitswissenschaftlicher Stand zur Erholungswirkung (Kurzpausen mit begrenzter Wirkung)
⊗ Lage und Länge der Pausen
⊗ Pausenräume als soziale Kristallisationspunkte
⊗ Bezahlte Pausen, Pausen als Arbeitszeit
⊗ Mindestbesetzungen und Dokumentationspflichten des Arbeitgebers
⊗ Mitbestimmung der Pausen in den einzelnen Dienstplänen
Referent: Tobias Michel
Die Gewerkschaft ver.di handelt in Tarifverträgen zur Arbeitszeit Kompromisse aus. Diese Formulierungen werden oft missverstanden als Indizien für Zumutbarkeit oder Angemessenheit. Ihre Tarifpolitische Grundsatzabteilung hat darum Anstöße zur Arbeitszeit formuliert. Tarifverträge und betriebliche Vereinbarungen sollen sie umsetzen. So auch zu -
Schichtarbeit
• Schichtarbeit vermeiden hat Vorrang. Schicht- und Nachtarbeit muss wegen ihrer gesundheitsschädlichen Auswirkungen die Ausnahme bleiben.
Hinweis: Im Interesse der Beschäftigtengruppen, die nicht bereits durch besondere Regelungen geschützt sind, sollte immer geprüft werden, inwieweit Schicht- und Nachtarbeit vermieden werden kann.
• Schichtarbeit ist nach arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen in Kombination mit zusätzlichen Entlastungsmaßnahmen in Abhängigkeit von den Anforderungsprofilen der jeweiligen Tätigkeit auszurichten (siehe auch nachfolgende konkretere Gestaltungsbeispiele).
• Die Arbeitsorganisation ist so zu gestalten, dass weniger Betroffene in Nachtschicht arbeiten müssen (Grundlage Arbeitsschutzgesetz).
• Nachtarbeit ist die Arbeit von … bis ... Uhr.
Hinweis: Die gesetzliche Regelung (23 bis 6 Uhr) sollte dabei zu Gunsten der Beschäftigten großzügiger ausgelegt werden. Jede Arbeit in den späten Abendstunden oder nachts entzieht den Beschäftigten soziale Zeiten oder Ruhezeiten.
• Schichtarbeit ist so zu gestalten, dass ein bis zwei hintereinander liegende Nachtschichten, maximal drei Nachtschichten in Folge geplant sind.
Hinweis: Einzelne stattfindende Nachtschichten sind der Gesundheit zuträglicher, da sich Schlafdefizite kaum entwickeln können.
• Einer Nachtschichtphase sollten möglichst lange Ruhephasen folgen, mindestens 24 Stunden, besser jedoch zwei Tage.
Hinweis: Der Organismus braucht diese Zeit, um sich nach den Strapazen der Nachtarbeit vollständig zu regenerieren.
• Die Nachtschicht auf 5 bis 6 Stunden täglich bei vollem Lohnausgleich zu verkürzen, trägt dazu bei, Überanstrengung zu verringern und Erholungszeit auszudehnen.
• Schichtpläne sind der Gesundheit zuträglich zu gestalten. Der Schichtwechsel sollte vorwärts rollieren: Frühschicht, Spätschicht, Nachtschicht – frei – Frühschicht.
Hinweis: Diese Gestaltung entspricht dem natürlichen Rhythmus des Körpers. Der Tag wird verlängert. Die freie Zeit zwischen den Schichten bei Schichtwechsel verlängert sich.
• Schichtpläne sollten eine verkürzte Zyklusdauer abbilden. Ein schneller Wechsel, auch bei Früh- und Spätschicht ist sinnvoll (z. B. 2 Früh – 2 Spät – 3 Nacht – frei oder 2 Früh – 2 Spät – 2 Nacht – frei).
Hinweis: Die Anzahl der Frühschichten sollte ebenfalls drei in Folge nicht überschreiten, da der Schlaf vor Frühschichten meist recht kurz ist und dadurch auch zu Schlafdefiziten beitragen kann. Diese Defizite hängen nicht mit mangelnder Bereitschaft der Betroffenen zusammen, früher schlafen zu gehen, sondern mit individuellen Zeiträumen, in denen es schwerer oder leichter fällt, einzuschlafen.
• Bei kontinuierlicher Schichtarbeit ist den Beschäftigten möglichst oft ein freies Wochenende mit zwei zusammenhängenden freien Tagen zu ermöglichen. Fällt ein freier Tag auf das Wochenende, sollte dieser mit einem weiteren freien Tag verknüpft werde, z. B. Freitag bis Sonntag, Freitag und Samstag, Samstag und Sonntag oder Sonntag und Montag.
Hinweis: Damit kann die Isolation von familiärer bzw. sozialer Umgebung vermieden werden.
• In der Zeit von Montag bis Freitag ist mindestens ein freier Abend zu gewährleisten, um gemeinsame Zeit mit Freunden und Familie verbringen zu können.
• Schichtarbeiter/innen sollten kürzer arbeiten als Beschäftigte in Normalschichten (mit Lohnausgleich oder z. B. durch Umwandlung der Zuschläge in Freischichten). Zwischen zwei Schichten sollte eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden (Ausnahmeregelung des ArbZG von 10 Stunden sollte vermieden werden) liegen.
Hinweis: Eine Massierung von Arbeitszeit sowohl täglich als auch wöchentlich führt zu überdurchschnittlicher Ermüdung.
• Beschäftigte im Schichtdienst haben ab dem vollendeten …(55) Lebensjahr aufgrund ihres erhöhten Regenerationsbedarfes Anspruch auf … Entlastungstage pro Monat//Quartal/Jahr.
Hinweis: Im Demografie-TV von ver.di und VHH ist eine Staffelung im Alter und konkreten Freistellungszeiträume geregelt. Bei Regelungen, die nur einzelne Beschäftigten erfassen, ist eine konkrete Begründung festzuhalten, damit der sachliche Grund (AGG) erkennbar wird.
• Überstunden sollten besonders in der Nachtarbeit eine absolute Ausnahme sein. Sie können zu überforderung und überbeanspruchung führen.
• Eine Verschiebung des Beginns der Schichtzeiten von 06:00,14:00 und 22:00 Uhr auf 08:00, 16:00 und 24:00 Uhr kann zu physiologischen und sozialen Vorteilen führen.
Hinweis: Jede Schicht erlaubt eine Mahlzeit im Familienkreis, für Früh- und Spätdienst werden bessere Voraussetzungen geschaffen, Schlaf zu finden, Störungen mit Schlafrhythmen anderer Familienmitglieder werden gemindert. Der spätere Beginn der Nachtschicht ist günstiger, da das physiologische Leistungstief (zwischen 2 und 4 Uhr) in der ersten Schichthälfte liegt und dadurch die Leistungsfähigkeit nicht schon durch übermäßige Ermüdung aufgrund bereits getaner Arbeit herabgesetzt ist. Der Abend kann noch mit der Familie verbracht werden und am Morgen die Einschlafphase zu einer Zeit erfolgen, in der Familienmitglieder oder Nachbarn das Haus bereits verlassen haben.
• Schichtpläne könnten flexible Beginn- und Endzeiten erhalten. Damit könnten unterschiedliche Belastbarkeit der Beschäftigten, ihr eigener Typ („Lerche“ oder „Eule“) und individuelle Zeitanforderungen (öffnungszeiten der Kindereinrichtung, Anfahrtswege, Pflegeaufgaben) berücksichtigt werden.
• Eine Reduzierung von Grenzwerten für gesundheitsschädliche Arbeitsstoffe bzw. störende und schädliche Umgebungseinflüsse (z. B. Lärm, Kälte, Hitze) sollte über das arbeitswissenschaftlich festgelegte Maß hinaus erreicht werden. Angesichts der Zunahme von Stressoren und der damit verbundenen Beanspruchung, sind in dem Bereich tätige Menschen besonders anfällig, da das Immunsystem bereits angekratzt ist. Dies gilt im Besonderen in Bereichen, in denen Mehrarbeit geleistet wird. Ist dies nicht möglich, sollte die Arbeitszeit mit Lohnausgleich reduziert werden.
• Die Gestaltung bzw. die Veränderung von Schichtarbeit und Schichtplänen ist in enger Zusammenarbeit mit den Betroffenen zu entwickeln und vor einer dauerhaften Umsetzung in einem befristeten Zeitraum zu erproben und nachzusteuern.
Link und Lesezeichen: www.leitlinien.schichtplanfibel.de