TVöD-K ,
Betriebsrat / BetrVG
Zur Wechselschichtzulage.
Wir arbeiten in unserer Klinik in zwei Frühschichten:
F1 05:48 - 14:00
F2 07:18 - 15:30
zwei Spätschichten:
S1 1 1:30 - 19:42
S2 13:05 - 21:17
und zwei Nachtschichten:
N1 21:00 - 06:00
N2 20:00 - 04:00
für die Wechselschichtzulage habe ich meines Erachtens alle Kriterien erfüllt, arbeiten in der Früh-, Spät- und in insgesamt 3 Nachtschichten
Ich habe jeweils die S2 Schicht gearbeitet, also 13:05 - 21:17 Uhr. Um die Ruhezeit einzuhalten die anschließende Frühschicht F2 von 07:18 - 15:30 Uhr. Die Nachtschichten 21:00 - 06:00 Uhr
Mein Arbeitgeber verweigert mir jetzt die Zahlung der Wechselschichtzulage mit dem Argument ich hätte "keine 24 Stundenüberlappung" erreicht, weil mir dir Zeit zwischen Ende der Nachtschicht um 6:00 Uhr und dem Beginn der Frühschicht um 07:18 Uhr fehlen würde.
Von so einer "24 Stunden Überlappung" habe ich noch nie etwas gehört und kann dazu auch nichts im Tarifvertrag finden.
Mir scheint diese 24 Stunden Überlappung eine Erfindung meines Arbeitgebers zu sein, oder habt ihr davon schon einmal etwas gehört?
Der Betriebsrat hat den Arbeitgeber aufgefordert die Zulagen korrekt auszuzahlen, da mehrere Kollegen sich an ihn gewendet haben, oder den Nachweis für diese 24 Stunden Regel zu erbringen.
Der Arbeitgeber reagiert aber nicht wirklich. Er hat nur mitgeteilt Gehaltsabrechnungen seien Individualrecht und der Betriebsrat sei nicht zuständig.
Auf meine schriftliche Aufforderung die Abrechnung zu korrigieren, kam nur die Antwort, das Dienstplanprogramm (Clinic Planner) habe das so ausgerechnet, bzw. so ermittelt und demnach sei dies korrekt.
"Manchmal ist es zum Verzweifeln, seufz"
Habt ihr einen Rat?
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Wir beschränken uns im Buch der 100 Fragen auf Probleme und Sorgen der Beschäftigten mit Schichtplänen und Arbeitszeiten. Deine Mitbestimmungsfrage wurde dazu als Nach-Hilfe-Ruf erkannt und behandelt.