Sehr geehrte Frau Chefin!
Seit dem
……… .2019TzBfG § 8 Verringerung der Arbeitszeit
(1) Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird.
arbeite ich als Arzthelferin in der der Ambulanz.
Aus familiären Gründen / wegen einem regelmäßigen Fortbildung
beantrage ich gemäß § 9a bzw. § 8 TzBfG TzBfG § 8 Verringerung der Arbeitszeit
(2) Der Arbeitnehmer muss die Verringerung seiner Arbeitszeit und den Umfang der Verringerung spätestens drei Monate vor deren Beginn in Textform geltend machen […] .
»Konkretisiert der Arbeitnehmer sein Verlangen auf Verringerung der Arbeitszeit nicht auf einen bestimmten zeitlichen Umfang und räumt er dem Arbeitgeber kein Recht zur Bestimmung des Umfangs der Verringerung ein, so liegt kein Verringerungsverlangen iSv. § 8 Abs. 1 TzBfG vor.«
(BAG, 16.10.07 – 9 AZR 239/07):
Meine Arbeitszeit soll auf 36,5 Stunden wochendurchschnittlich verringert werden.
Damit verbunden soll sie wie folgt verteilt TzBfG § 8 Verringerung der Arbeitszeit
(2) […] Er soll dabei die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben.
Die »bedingende Verknüpfung mit einer bestimmten Lage der Arbeitszeit ist zulässig; in diesem Fall kann das Änderungsangebot nur einheitlich angenommen oder abgelehnt werden«. (BAG Urteil 18.02.2003 – 9 AZR 164/02). werden:
Ich werde weiter im Schichtdienst an allen Wochentagen arbeiten, in den abteilungsüblichen Frühschichten, Spätschichten und Nachtschichten;
an den regelmäßigen Wochenend- und Feiertagsdiensten nehme ich anteilmäßig weiter teil;
oder: dabei werde ich jeweils Dienstags von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr und
jeden zweiten Freitag von 07:00 Uhr bis 15:30 Uhr arbeiten.
Dies soll fristgerecht beginnenTzBfG § 8 Verringerung der Arbeitszeit
(2) Der Arbeitnehmer muss die Verringerung seiner Arbeitszeit und den Umfang der Verringerung spätestens drei Monate vor deren Beginn in Textform geltend machen. : von morgen an in 3 Monaten.
Ich möchte dies bis zum ………… befristen. Im Versagensfall gemäß § 9a Abs. 2 Satz 2 halte ich meinen Antrag auf dann unbefristete Verkürzung aufrecht; für diesen Fall zeige ich Ihnen gemäß § 9 TzBfG bereits heute hiermit meinen Wunsch auf eine Arbeitsverlängerung ab diesem Zeitpunkt an. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihren zukünftigen Besetzungsentscheidungen.
Zur gelegentlichen Leistung von Mehrarbeit, Überstunden, Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst nach meiner jeweiligen Zustimmung wäre ich bereit.
Über diese Absicht habe ich bereits mit meiner/m Vorgesetzten beraten. Ich freue mich auf Ihren
Bescheid TzBfG § 8 Verringerung der Arbeitszeit
(5) ... Haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht nach Absatz 3 Satz 1 über die Verringerung der Arbeitszeit geeinigt und hat der Arbeitgeber die Arbeitszeitverringerung nicht spätestens einen Monat vor deren gewünschtem Beginn schriftlich abgelehnt, verringert sich die Arbeitszeit in dem vom Arbeitnehmer gewünschten Umfang.
Haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Verteilung der Arbeitszeit kein Einvernehmen nach Absatz 3 Satz 2 erzielt und hat der Arbeitgeber nicht spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Arbeitszeitverringerung die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit schriftlich abgelehnt, gilt die Verteilung der Arbeitszeit entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers als festgelegt über Ihre EntscheidungTzBfG § 8
(5) Die Entscheidung über die Verringerung der Arbeitszeit und ihre Verteilung hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Verringerung schriftlich mitzuteilen.
[Merke: Du brauchst einen vom Arbeitgeber vorgelegten Änderungsvertrag mit diesen oder anderen Inhalten nicht unterschreiben!] oder Ihre Einladung zur gemeinsamen
ErörterungTzBfG § 8 Verringerung der Arbeitszeit
(3) Der Arbeitgeber hat mit dem Arbeitnehmer die gewünschte Verringerung der Arbeitszeit mit dem Ziel zu erörtern, zu einer Vereinbarung zu gelangen […]..
An dieser würde ich dann ein Mitglied der Interessenvertretung beteiligen, was ich hiermit beantrage um rasch zu einem EinvernehmenTzBfG § 8 Verringerung der Arbeitszeit
(3) […] Er hat mit dem Arbeitnehmer Einvernehmen über die von ihm festzulegende Verteilung der Arbeitszeit zu erzielen.
TzBfG § 8
(2) […] Der Arbeitnehmer kann ein Mitglied der Arbeitnehmervertretung zur Unterst ützung oder Vermittlung
hinzuziehen.
zu kommen.
Ich möchte diese Gelegenheit nutzen und bitte Sie um ein qualifiziertes Zwischenzeugnis.
Mit freundlichem Gruß
(Claudia Clever)
Antrag zum Bearbeiten
Link und Lesezeichen: www.briefe.schichtplanfibel.de