Der Betriebsrat ebenso Personalrat oder Mitarbeitervertretung kann und soll sich um bessere Schichtpläne kümmern. Die Kolleginnen können mehr tun als nur überwachen, ob etwas offensichtlich aus dem Ruder läuft. Kein Plan darf angeordnet werden ohne die ausdrückliche Zustimmung dieser gewählten Interessenvertretungen.
Die Kolleginnen können auch initiativ werden und selbst Schichtpläne vorschlagen. Und sie können mit dem Arbeitgeber Verträge schließen, die neue Rechte und Regeln festschreiben.
Dieser Kinderreim trifft auch und ganz besonders Interessenvertreter/innen. Lesen ist wichtig, und wir müssen uns durch viel Staub durchbeißen. Doch Bücher und Internet allein genügen da nicht. Gute Seminare sind nicht billig. Das Wertvollste, was wir aus den Seminaren dann zurückbringen, sind Fertigkeiten, Ideen und neue Fragen.
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Neu im Betriebsrat:
Was du über Freistellung für BR-Tätigkeit und deinen Dienstplan wissen solltest
Dienstag, 19.07.2022 10 bis 14 Uhr
Kostenloses ⇒ Online-Angebot von ver.di Bildung + Beratung und der ver.di Schichtplan-Fibel (https://verdi-bub.de/seminar/termin/AS63-2207191)
Kann und darf die Vorgesetzte Deine Betriebsratstätigkeit in Ihrem Schichtplan aufzeichnen? Was, wenn Deine Amtstätigkeit in die planmäßig freie Zeit fällt? Nicht alles, was sich über die Jahre in die betriebliche Praxis eingeschlichen hat, ist durch Paragrafen und Gerichtsentscheidungen gedeckt.
Wir bringen Licht in diese Graubereiche und beantworten die wichtigsten Fragen, die sonst in den nächsten Wochen zu Stress und Streit führen könnten.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
❍ Was deine Amtszeiten von deiner Arbeitszeit unterscheidet
❍ Die Amtszeit gehört nicht in den Dienstplan
❍ Wenn die BR-Tätigkeit in die Freizeit fällt
❍ Keine Nachtschicht vor und nach der BR-Sitzung
⊗ Schichtplan-Fibel extra
Pausen als Hebel zur Entlastung
• 12.–16.09.2022 in Gladenbach
Pausen verlängern in jedem Fall die betriebliche Anwesenheit der Beschäftigten, ihre Erholungswirkung aber ist in vielen Fällen fraglich. Häufig werden Pausen im Tagesablauf eingeschoben, wenn das Arbeitsaufkommen es gerade zulässt. Insbesondere in den schlecht besetzten Schichten, am Wochenende, nachts oder im Bereitschaftsdienst verzichten Beschäftigte bereitwillig auf ihre Pausen.
Deshalb empfielt die Arbeitswissenschaft Arbeitgebern, geregelte Pausen zu organisieren. Das aber fällt vielen von ihnen aus vielerlei Gründen schwer. Also kümmert sich die Interessenvertretung besser selbst darum. Anhand von Fallbeispielen und Regelungsvorschlägen untersuchen wir, unter welchen Umständen Pausen für die Kolleginnen und Kollegen eine stärkende, entlastende Wirkung entfalten und erarbeiten uns Wege, bessere Pausenregeln durchzusetzen.
⊗ Gesetzliche Pflichten der Arbeitgeber
⊗ Arbeitswissenschaftlicher Stand zur Erholungswirkung (Kurzpausen mit begrenzter Wirkung)
⊗ Lage und Länge der Pausen
⊗ Pausenräume als soziale Kristallisationspunkte
⊗ Bezahlte Pausen, Pausen als Arbeitszeit
⊗ Mindestbesetzungen und Dokumentationspflichten des Arbeitgebers
⊗ Mitbestimmung der Pausen in den einzelnen Dienstplänen
Link und Lesezeichen: www.mitbestimmen.schichtplanfibel.de