AVR Caritas (Anlage 32),
MAV / MAVO Diag MAV-B - Region Mitte
Wir zerbrechen uns schon länger den Kopf in unserer MAV, wie wir den Dienstgeber dahin bekommen, mit uns eine Dienstvereinbarung bzgl. Arbeitszeitkonten einzurichten oder sich an die AVR zu halten.
Zur Situation:
Wir sind eine Einrichtung der Eingliederungshilfe mit knapp 300 Mitarbeitern. Wir haben Einsicht in die Dienstpläne und kontrollieren auch regelmäßig Stichprobenartig die Vorpläne. Die rein rechtlichen Bedingungen (Höchstarbeitszeit, Schichtfolge, freie Tage, Pausen/Ruhezeiten etc.) sind (mittlerweile :) )erfüllt. Der Schichtplanturnus ist Monatsweise.
Jetzt kommt der Knackpunkt an dem wir uns die Zähne ausbeißen:
Es gibt keine Dienstvereinbarung Arbeitszeitkonto und dennoch führt der Dienstgeber arbeitszeitkontenähnliche Stundenübersichten. D.h. er überträgt Plus und Minusstunden in den Folgemonat. Dies ist nach AVR unseres Wissens nach ohne DV nicht Möglich. Hinzu kommt das der Dienstgeber Ausfälle mit bestehenden Mitarbeitern kompensiert (Diese springen (freiwillig) im Frei ein - diese wurden bereits mehrfach von uns Aufgeklärt über dieses Thema). Auch hier werden keine Überstundenzuschläge gezahlt wie nach AVR vorgesehen (Ausgleich findet auch nie in der Folgewoche statt somit bleiben es rein rechtlich Überstunden). Auch hier haben wir die Mitarbeiter über ihre Rechte und Möglichkeiten aufgeklärt. Jedoch traut sich niemand Individualrechtlich dagegen vorzugehen.
Da die Vorpläne rechtlich in Ordnung sind können wir hier auch nicht Ablehnen.
Zusammengefasst: Überstunden werden nicht Vergütet, rechtswidrige "Arbeitszeitkonten" werden geführt, Ausgleichszeiträume werden missachtet, AVR wird somit teilweise missachtet.
Auch den Dienstgeber haben wir bereits mehrfach auf die "Verstöße" hingewiesen, Vorschläge gemacht und eventuelle rechtliche Konsequenzen aufgezeigt. Leider ohne Erfolg.
Jetzt die Frage - Was können wir tun um hier entweder die Umsetzung der AVR zu erzwingen oder eine Dienstvereinbarung zu verhandeln. Das Antragsrecht gibt es nach unseren Recherchen nicht her und bei allem anderen sind wir auf die "Einsicht" des Dienstgebers oder Klagen der Mitarbeiter angewiesen.
:
Die MAV stimmt den Dienstplänen zu. Damit kann die Arbeitgeberin sie anordnen.Auf Eure Hinweise kommt es der MAVO nicht an, Eurer Arbeitgeberin auch nicht. Und falls Eure Kolleginnen erfahren, wie die MAV ihrer - vertragswidrigen - Überarbeit zugestimmt hat obwohl diese ohne Ausgleich bleibt (Umsonst-Arbeit), werden sie sich bestenfalls den Kopf kratzen.
Lest zunächst nach -
Vielleicht reicht es Euch nicht, so einfach neue Saiten aufzuziehen, Vielleicht glaubt Ihr, Eure Arbeitgeberin ist empfänglich für schlagende Argumente. Dann - und nur dann - schreibt Ihr -
»Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie verteilen in den uns zur Mitbestimmung vorgelegten Dienstplänen die regelmäßige Arbeitszeit. Leider verteilen Sie darüber hinaus auch noch mehr. Die AVR regeln in Anl. 32 § 2 Abs. 5 die Voraussetzungen. Bitte teilen Sie uns und den betroffenen Kolleginnen für Ihre nächsten Pläne die Begründungen für die anhaltende betriebliche Notwendigkeit mit. Bitte ergänzen sie das bei den Teilzeitbeschäftigten um deren ausdrückliche Zustimmung.
Wir haben Sorgen, dass es sich hier nur um unternehmerische Opportunität handelt. Zusätzliche Arbeit ist in Deutschland zwingend auszugleichen. Vertraglich haben Sie in § 4 Abs. 1 und 2 die Vergütung samt Zeitzuschlägen vereinbart. Bislang haben wir keine Dienstvereinbarung über Arbeitszeitkonten (Anl. 32 § 9) geschlossen; eine Umwandllung in zusätzliche Freizeit bleibt so versperrt. Aufgrund Ihrer abweichenden Praxis machen wir die gründliche Aufklärung jeder zusätzlichen Stunde zur Voraussetzung unserer Zustimmung. Wir werden im nächsten Schritt die Teams infomieren.
MIt freundlichen Grüßen .....«