TVöD BT-K,
Betriebsrat, Schichtarbeit 24/7
Wir , Betriebsrat in einem Krankenhauskonzern, stehen gerade vor einer Dienstplaneinigungsstelle.
Streitpunkt ist die Frage, ob der Dienstplan, der beim Betriebsrat eingereicht wird, auch gleichzeitig mit einer entsprechenden Kennzeichnung als "noch nicht mitbestimmt" den Mitarbeitenden, die auf dem Dienstplan geführt werden, zugänglich gemacht werden muss.
Passiert das nicht, würden wir den Dienstplan, ohne dass die Mitarbeitenden mitreden können, mitbestimmen müssen.
In der Praxis hat das auch schon mehrfach dazu geführt, dass Kolleginnen sich über mitbestimmte Dienstpläne beschwert haben, wir aber nur noch rückmelden konnten, dass der Dienstplan schon mitbestimmt ist.
Das liegt daran, dass den Kolleginnen immer erst der mitbestimmte Dienstplan zugänglich gemacht wird.
Den Datenschutzaspekt haben wir schon prüfen lassen:
Solange keine Abwesenheitsgründe zu sehen sind, wäre es wohl vertretbar.
Aus unserer Sicht ist die Argumentation damit schon relativ eindeutig.
Wenn ihr dazu noch ein paar Gedanken hättet, wie man das weiter unterfüttern kann, vor allem auch juristisch begründet, wären wir sehr dankbar.
Antwort:
Die Arbeitgeberin braucht zwingend die Zustimmung der MAV, wenn sie duldet, dass über die mitbestimmt festgelegte Arbeitszeit hinausgearbeit wird. Die MAV kann kirchengerichtlich gegen Verletzungen der MAVO vorgehen. Einer Arbeitgeberin, die sich nicht dem Kirchenrecht unterwirft, droht die Wahl eines Betriebsrats.