TVöD intensiv
Tariftexte wie der
TVöD erschließen sich nicht von alleine. Doch die Personalbuchhaltungen und Softwareschmieden der Abrechnungsprogramme
Hier einige Dienstplan-Programme:
TimeOffice (CSG-Pradtke); SP-Expert; Clinic-Planer; Geocon; Sieda, SAP-HR ... sind häufig noch auf dem Stand von 2005. Manche stecken sogar noch in der Welt des BAT
Der Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) gilt seit 2005 statisch fort. Ebenso der B-MTG für Arbeiter/innen. fest.
Die Umsetzung der Tarife liegt also nicht unbedingt in guten Händen. Wer ihre tägliche Praxis überprüfen will, muss die Regeln verstehen. Betriebs- und Personalräte wünschen sich dazu einfache Hilfestellungen.
Die „Freigestellten” brauchen nun nicht jedes Rad neu erfinden. Es stehen Werkzeuge zur freien Verfügung. Insbesondere hierzu freuen wir uns über Fehlerhinweise und Verbesserungsvorschläge!
Hilfen zum Entschlüsseln
TVöD |
Absatz |
Material |
§ 1 |
(1,2) |
Geltungsbereich
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§ 3 |
(3) |
Nebentätigkeit
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§ 6 |
(2) |
Arbeitszeit mit System
Ausgleichszeitraum ; mehr
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§ 6 |
(3) |
Im TVöD-V, TVöD-F, TVöD-S ist der Ausgleich für Vorfesttage und Feiertage übersichtlich.
TVöD-K und TVöD-B regeln Vorfesttage in § 6 (3), doch Feiertage in § 6.1 !
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§ 6 (4) |
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Kurze Wechsel - auf Spät folgt Früh
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§ 6.1 |
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Ausgleich für Feiertage
Vorfest- und Feiertage
Lösungen 2019 für Weihnachten und Jahreswechsel
TV-Ärzte § 7 Ausgleich für Feiertage
Feiertag verbraucht Urlaubstag? - BAG-Urteil zum TVöD-K (in: Infodienst Krankenhäuser Nr. 61 Juni/2011)
mehr
Soll ist muss wenn kann
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§§ 7, 9 |
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Bereitschaftsdienst, Bereitschaftszeit
Anlage G:
Bereitschaftsdienst-Entgelt je Stunde
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§ 7 |
(6-8) (8) |
Mehrarbeit und Überstunden
Bewußte Tariflücke: Einspringen im Frei; mehr
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§ 8 |
(1,2,5,6) (3) |
Stundenentgelte, Zeitzuschläge, Zulagen
Rufdienst
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§ 8.1 |
(7,8,) |
Faktorisierung (Frei statt Geld für Bereitschaftsdienst)
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§ 10 |
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Arbeitszeitkonto
Arbeitszeitkonto Zettel
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§ 11 |
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Teilzeit
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§ 16 |
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Einstufung: einschlägige Berufserfahrung
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§ 17 |
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Höhergruppieren? Oder besser noch warten? Oder Vorweggewährung der Stufenaufstiege verlangen?
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§ 20 |
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Jahressonderzahlung1
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§ 21 |
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Entgeltfortzahlung2
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§ 22 |
(2) |
Krankengeldzuschuss3
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§ 24 |
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Nettoentgelt4 ermitteln
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§ 26 |
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Urlaub
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§ 27 |
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Zusatzurlaub
Zusätzl. Zusatzurlaub
Zusatzurlaub nicht kappen |
§§ 31/34 |
(4) |
Gekündigt werden
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§ 38 |
(5) |
Angestellte oder Arbeiter |
Excel-Werkzeuge zur Abrechnung
Interessenvertretungen überwachen, ob die Arbeitgeber richtig abrechnen. Wir helfen, die Fehler zu finden und Ansprüche geltend zu machen.
In Zellen der Excel-Tabellen signalisieren kleine rote Ecken rechts oben: Hier hilft ein hinterlegter Kommentar.
Die Tabellen sind gegen versehentliches Verändern geschützt. Im Excel-Menü über „Überprüfen / Blattschutz aufheben” macht das Kennwort „verdi” den Weg zu Anpassungen frei.
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Tabellentgelt, Stundenvergütungen, Zeitzuschläge und Zulagen
- 1 § 20:
Jahressonderzahlung: Bei der Überprüfung der Entgeltabrechnungen stellt sich allzu oft heraus, trotz der Tarifänderung in 2008 werden die „im Dienstplan vorgesehenen Überstunden und Mehrarbeit” nicht berücksichtigt.
⇒ Für TVöD, TV-L, TV AWO. Weitere haben entsprechende Regelungen.
- 2 § 21:
Entgeltfortzahlung: Die gleiche Fehlerquelle lauert beim tagesgleichen Aufschlag für Urlaubs- und Krankheitstage. Es wird außerdem die BAG-Rechtsprechung zum „Divisor 65” übersehen - mit erheblichem Schaden für die Kolleginnen.
⇒ Für TVöD, TV-L, TV AWO, TV TgDRV, TV VBGK, DRK-ReformTV, TV Hessen, TV KAH, TVV. Weitere haben entsprechende Regelungen.
- 3 § 21:
Krankengeldzuschuss: Wird der besondere Bestandsschutz für diejenigen umgesetzt, die am 30.06.1994 im Betrieb beschäftigt waren? Sie bekommen die Differenz zwischen ihrem üblichen Entgelt und dem Krankengeld-Netto aufgefüllt. Es lohnt ein ganz genauer Blick, ob Überarbeit aufgrund Überplanung berücksichtigt wird.
⇒ Für TVöD, TV-L, TV AWO, TV TgDRV, TV VBGK, DRK-ReformTV, TV Hessen, TV KAH, TVV. Weitere haben entsprechende Regelungen.
- 4 § 24:
Nettoentgelt im öffentlichen Dienst mit sozialversicherungspflichtigen Anteilen zur Betriebsrente.
⇒ Für alle, die z.B. aufgrund einer ZVK Probleme haben, die im Internet gängigen Nettoberechner zu nutzen.
Muster für betriebliche Vereinbarungen
Mehr Vorschläge unter
www.mitbestimmen.schichtplanfibel.de
Tage zum fit werden!
„Lirum, larum, Löffelstiel, wer nichts lernt, der kann nicht viel.
Reiche Leute essen Speck, arme Leute essen Dreck.”
⊗ Schichtplan-Fibel extra
Pausen als Hebel zur Entlastung
• 12.–16.09.2022 in Gladenbach
Pausen verlängern in jedem Fall die betriebliche Anwesenheit der Beschäftigten, ihre Erholungswirkung aber ist in vielen Fällen fraglich. Häufig werden Pausen im Tagesablauf eingeschoben, wenn das Arbeitsaufkommen es gerade zulässt. Insbesondere in den schlecht besetzten Schichten, am Wochenende, nachts oder im Bereitschaftsdienst verzichten Beschäftigte bereitwillig auf ihre Pausen.
Deshalb empfielt die Arbeitswissenschaft Arbeitgebern, geregelte Pausen zu organisieren. Das aber fällt vielen von ihnen aus vielerlei Gründen schwer. Also kümmert sich die Interessenvertretung besser selbst darum. Anhand von Fallbeispielen und Regelungsvorschlägen untersuchen wir, unter welchen Umständen Pausen für die Kolleginnen und Kollegen eine stärkende, entlastende Wirkung entfalten und erarbeiten uns Wege, bessere Pausenregeln durchzusetzen.
⊗ Gesetzliche Pflichten der Arbeitgeber
⊗ Arbeitswissenschaftlicher Stand zur Erholungswirkung (Kurzpausen mit begrenzter Wirkung)
⊗ Lage und Länge der Pausen
⊗ Pausenräume als soziale Kristallisationspunkte
⊗ Bezahlte Pausen, Pausen als Arbeitszeit
⊗ Mindestbesetzungen und Dokumentationspflichten des Arbeitgebers
⊗ Mitbestimmung der Pausen in den einzelnen Dienstplänen
Link und Lesezeichen:
www.tvoed.schichtplanfibel.de