AVR.DD ,
MAV/ MVG.EKD
Intensivwohngruppe mit 24h Betreuung, von 0 bis 6 Uhr haben wir Bereitschaftsdienst (können im Bereitschaftszimmer schlafen) und müssen aufstehen, wenn unsere Bewohner etwas brauchen.
Nun habe ich (auf eigenen Wunsch) seit einigen Monaten eine Ergänzung zum Arbeitsvertrag: die wöchentl. Arbeitszeit hat sich auf 41,03% (also 16h) vermindert und (so steht es im Vertrag): "Die Arbeitszeit verteilt sich auf 2 Tage in der Woche. Diese sind Montag und Dienstag." Diese Dienste bestehen aus zwei Nachtdiensten (was nicht im Vertrag steht, aber so abgesprochen war): von Montag 20.30 Uhr bis Dienstag um 9 Uhr u. von Dienstag 20.30Uhr bis Mittwoch 9Uhr.
Nun kam es vor einigen Wochen zu folgender Situation:
Meinen Vorgesetzten ist aufgefallen, dass ich viele Plusstunden habe. Ich erklärte ihnen daraufhin, dass ich die habe, weil ich an mehreren Feiertags-Montagen gearbeitet habe und an diesen Tagen keine Soll-Arbeitszeit besteht, ich aber Stunden gebracht habe. Daraufhin erklärten sie mir, dass das in meinem Fall anders sei, also sich meine wöchentliche Arbeitszeit wie im AVR beschrieben nicht um die Feiertage, die auf einen Wochentag fallen, verkürzt. Ich hätte immer montags und dienstags eine Soll Zeit zu bringen, es würde mich dann "eben manchmal treffen", sei aber so rechtens.
1.) Stimmt es, dass ich als einzige eine Soll-Zeit an Feiertagen eintragen muss (u. somit alle Feiertage arbeiten bzw. überstundenfrei nehmen muss)?
2.) Wenn es stimmt, darf das im Nachhinein geändert werden (also muss ich mein Arbeitszeitkonto der vergangenen Monate anpassen), obwohl ich weder schriftlich noch mündlich darauf hingewiesen wurde und meine abgegeben AZK so unterschrieben wurden?
3.) Ist es rechtens, dass in meinem Vertrag Montag und Dienstag steht, laut AVR der Tag um 24Uhr endet und ich bis Mittwoch um 9 arbeite?
4.) Woher nehmen Arbeitgeber, dass man bei 6 Stunden Bereitschaft, 1,5 Stunden bezahlt bekommt und, wenn man aufstehen muss, das erst ab 3 Stunden aufschreiben darf?
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Offenbar kümmert sich hier die MAV zu wenig um Klarheit (Transparenz) der Regeln bei der mitbestimmten Verteilung der Arbeitszeit.Ein Arbeitsmuster (Rahmenplan), nach dem die Arbeitgeberin sich grundsätzlich nicht richtet, begründet weder Glück noch Pech. Es begründet Wilkür.
Die Betriebsparteien (Arbeitgeberin, MAV) legen hier die Schichten kurzfristig (Arbeit auf Abruf ohne Schutzvereinbarungen) fest. Der Plan kann ganz zielgerichtet Feiertage bei der Verteilung aussparen. Das ist nicht nur Glück für den Chef, sondern Erfolg seiner Verteilung. "Glück" für den Chef ist hier, eine zurückhaltende MAV zu haben.