[ TVöD-K , Betriebsrat / BetrVG 7/24 Schicht- Wechselschicht, Vollzeit
Nachfrage zu Antwort # 1360 / 01.12.2022
In der Kürze der Zeit, war eine schriftliche Beschwerde wie von Euch geschrieben nicht machbar. Daher habe ich mich beim, erst seit kurzen freigestellten Betriebsrat, der sich mit Dienstplänen beschäftigt, über die weitere Vorgehensweise des BR zur IFO-Schicht (2 Stunden Kurzschicht) erkundigt. Er sagte, dass der Betriebsrat mit meinen Vorgesetzten und den Teamleitern ein Gespräch hatte. Da wurde u.a. angemahnt, dass das Kürzel IFO keine Zuordnung hat usw. und dass die Pläne in Zukunft (April, Mai,…) dann genauer überprüft werden… Gleichzeitig meinte er, dass die Pläne bereits genehmigt sind und dass wir auf Grund dessen zu dieser IFO-Schicht Teilnahme verpflichtet sind. Wir Mitarbeiter sollen mit dem Vorgesetzten noch einmal reden, schließlich kann der Betriebsrat nicht alle Probleme für uns lösen. Zudem sind solche Kurzschichten erlaubt, da hat er extra wegen meinem Einwand nachgesehen. Ich liege da mit meiner Meinung völlig falsch.
Am Tag der Veranstaltung, etwa 5 Stunden vor Beginn, bekam ich eine E-Mail:
„Da es Unstimmigkeiten wegen der Teambesprechung (IFO-Schicht) heute Abend um 17:00 Uhr gegeben hat… Erfolgt diesbezüglich heutige Mitteilung: Die Teilnahme an der heutigen Teambesprechung ist freiwillig und ein nicht Erscheinen ist nicht mit dienstlichen Konsequenzen belegt“ …
Einige Tage nach der Veranstaltung wurde die IFO-Schicht aus dem elektronischen Dienstplan für die Nichtteilnehmer gelöscht.
Jetzt meine Frage zur Bezahlung dieses Kuddelmuddels. Da ich ursprünglich zur Teilnahme verpflichtet gewesen sein soll und erst kurz vor Beginn der Veranstaltung auf „Freiwilligkeit ohne dienstliche Konsequenzen“ umgeswitcht wurde, muss der Arbeitgeber die veranschlagte Arbeitszeit bezahlen. Oder sehe ich das falsch?
:
Wir haben etwas Schwierigkeiten mit den von Dir verwendeten Begrifflichkeiten.a) Der Arbeitgeber zahlt Dir Deine Tabellenentgelt (nicht: "Arbeitszeit"). Im Gegenzug darf er Dir - mitbestimmt durch den Betriebrat - Arbeitszeit festlegen.
b) Pläne werden nicht "genehmigt", sondern mitbestimmt angeordnet (festgelegt).
Wenn Du so arbeitest wie geplant, handelt es sich um Arbeitszeit.
c) Der Arbeitgeber kann Dir als Arbeitsaufgabe zuteilen: "Gehen Sie während Ihrer Arbeitszeit zu folgender Veranstaltung ..."
d) "Teambesprechungen" sind nicht "freiwillig", sondern - während Deiner Arbeitszeit - verpflichtende Arbeitsaufgabe. Der Betriebsrat bestimmt solche Arbeitsinhalte nicht mit, aber die Arbeitszeit.
e) "Teambesprechungen" außerhalb Deiner Arbeitszeit sind nicht "freiwillig". Der Arbeitgeber darf Deine Teilnahme (Arbeitszeit) nur dulden, wenn der Betriebsrat dem zuvor zugestimmt hat (Überstunde, zumindst Überstundenchance).
Tipp: Eine Beschwerde - und sei sie auch nur mündlich - braucht wenige Minuten.
Die Alternative ist: Ihr bastelt weiter an Eurer Parallelwelt.