Dienstplan, davon lösgelöster Hintergrunddienstplan
AVR, ? Interessenvertretung
Bei uns im Betrieb gibt es einen regulären Dienstplan, davon losgelöst gibt es auch noch einen Hintergrunddienstplan( Hintergrund der plötzlichen Personalausfall planerisch kompensiert.)
Dieser Hintergrundplan plant Leute, die in der regulären Dienstplanung auch schon geplant sind.
Also es gibt dann zwei unterschiedliche Dienstpläne. Dadurch werden teils Regelungen des AVR ausgehebelt. Ich gehe davon aus, das dies so nicht rechtmäßig ist.
Wie kann ich argumentieren?

Antwort:
Dein Leben steht unter wesentlichen Vorbehalt nicht vorhersehbarer Arbeit. Die ist inDein Arbeitsvertrag hat eine AVR in Bezug genommen. »AVR« meint Arbeitsvertragsrichtlinie; solche Richtlinien sind das Kleingedruckte für Deinen Arbeitsvertrag. Solche Richtlinien gibt es viele: AVR der Caritas - differenziert nach Anlagen, AVR.DD (früher AVR DW EKD), AVR Bayern, AVR-K, AVR KW, AVR Wue ... In jeder dieser Richtlinien finden wir andere Regeln. Wenn Du uns schreibst, was da genau bei Dir wirkt und gilt, können wir mehr raten.
Auch eine betriebliche Interessenvertretung möchten wir gerne genauer identifizieren. Denn die bestimmt ja jede Anordnung / Festlegung von Arbeitszeit mit. Und bei dem "Hintergrundplan" wird zumindest gelegentlich kurzfristig Arbeitszeit festgelegt.