Einspringen + An- und Abfahrtszeit?
AVR.DD, MAV MVG.EKD, Schichtarbeit
Ich arbeite als Altenpflegerin nach einem Dienstplan; an einem im Dienstplan mit Frei eingeplanten Tag habe ich Arbeitsstunden geleistet. (Weil ich an dem mit frei eingeplanten Tag außerdem "freiwillig und kurzfristig auf Anfrage des Dienstgebers einen Dienst übernommen habe", kann ich die Einspringprämie von 60 € nach § 20a AVR.DD beanspruchen ).
Habe ich mit dem Einspringen am dienstplanmäßig freien Tag auch "Arbeitsstunden außerhalb der dienstplanmäßigen Arbeitszeit" geleistet im Sinne von § 9 Absatz 5 der AVR.DD, sodaß ich zuätzlich auch die An- und Abfahrtszeit mit Stundengarantie vergütet verlangen kann?
Bestimmungen in einer Dienstvereinbarung "Personaleinsatz" im Abschnitt "Vertretungsdienste" lauten:
"(...) Die Vorgesetzte des Arbeitsbereiches bittet die Mitarbeiterinnen um freiwillige und kurzfristige Übernahme erforderlicher Vertretungsdienste. Kann ein erforderlicher Vertretungsbedarf nicht auf freiwilliger Basis sichergestellt werden, wird der Vertretungsdienst angeordnet.
Vertretungsdienste werden durch die Anpassung des Dienstplans von Mitarbeiterinnen zu Zeiten erbracht, die außerhalb des geltenden Dienstplanes liegen."

Antwort:
Die einen sagen so, die anderen so.Verlangen kannst Du viel.
Die Arbeitgeberin hat Arbeit - trotz Dienstplan - von Dir verlangt, und Du hast offenbar "freiwillig" geleistet. Ohne ausdrückliche Zustimmung der MAV (nicht nur Unsinn in einer Dienstvereinbarung) brauchst Du überhaupt nicht leisten.
Eventuell deutest Du an, dass, falls jetzt bei Fahrtenaufschlag gezickt wird, beim nächsten Mal Deine Entscheidung anderes aussehen wird.