TVöD-V , (Rettungsdienst), Wechselschicht,
Betriebsrat / BetrVG]
Anschlussfrage zu #813 und #815
Unser Rahmendienstplan mit einem 12-Wochen-Rhythmus gibt 42 Dienste vor. Zum Erreichen der vertraglich vereinbarten Soll-Arbeitszeit müssen jedoch rund 17 Dienste geleistet werden.
Daher werden uns in den endgültigen Dienstplänen, die monatsweise erscheinen, zusätzliche Dienste zugeteilt. Dadurch kommen wir i. d. R. auf 16 Dienste pro Monat, also noch immer 1 Dienst zu wenig.
Wir sind mündlich dazu angehalten, uns z. B. durch Annahme von Krankheitsvertretungen diesen einen fehlenden Dienst selber zu organisieren. Eine schriftliche Regelung (Einzelvertraglich, Betriebsvereinbarung) gibt es dazu nicht. Auch ist es auf diese Weise - z. B. bei wenigen Krankheitsfällen - nicht immer möglich, einen 17. Dienst anzunehmen. Es ist hingegen auch möglich, freiwillig mehr als die notwendigen 17 Dienste zu leisten (sofern freie Dienste verfügbar sind), z. B. um Überstunden aufzubauen und sie zu einem späteren Zeitpunkt abzufeiern oder sich auszahlen zu lassen.
In der Antwort zu meiner Frage 1 aus Beitrag #815 heißt es:
"Am 31.12. eines Kalenderjahres kannst Du zählen, an wie viel Kalendertagen Du eine Arbeitspflicht hattest. Du zählst auch die Tage mit, an denen Dich Krankheit, Urlaub, Feiertage von dieser geplanten Arbeitspflicht freistellten."
Meine (hoffentlich letzte) Anschlussfrage:
Welche Tage muss ich beim Zählen meiner Arbeitstage berücksichtigen? Nur die 17 Dienste, die notwendig sind, um die vertragliche Soll-Arbeitszeit zu erfüllen, oder auch die darüber hinaus geleisteten Dienste?
Wie viele Arbeitstage muss ich ansetzen, wenn ich in einem Monat weniger als 17 Dienste geleistet habe, weil nicht genügend freie Dienste verfügbar waren?
Wenn ich in einem Monat nur 16 Dienste leiste, im folgenden aber 18 Dienste, gleichen sich beide Monate dann aus oder wie ist der 18. Dienst im Folgemonat zu bewerten?
Leider sehr kompliziert bei uns, daher besonderen Dank für die Hilfe bei der Aufklärung der Rechtslage!
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Ihr mailt gemeinsam an die Mitarbeitervertretung / oder den Betriebsrat, je nachdem, wer da bei Euch tatsächlich gewählt ist»Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Ihr bestimmt nicht nur die geplante Lage unserer Arbeitszeit mit, sondern auch die Verschiebungen unseres Arbeitsendes über das geplante Schichtende hinaus. Solche Überstunden kommen häufig vor. Sie belasten uns, auch weil sie so kurzfristig anverlangt werden.
Uns wäre es daher sehr wichtig, dass Ihr diese Anordnungen verhindert und sicherstellt, dass wir genau zu der Zeit nach Hause gehen können, die Ihr mitbestimmt habt.
Möglicherweise werden auch Eure Mitbestimmungsrechte verletzt und Ihr sucht noch nach einer guten Gelegenheit, dies abzustellen.
Bitte teilt uns zeitnah mit, was Ihr für uns in dieser Angelegenheit erreicht habt.
Liebe Grüße ...............«