Vorgesetzte können stören:
Ein Lackierer aus Trier entschwand in die Ferien, obwohl der Vorgesetzte seinen Urlaubsantrag nicht
unterschrieben hatte. Daraufhin wurde er umgehend gefeuert. Zu Recht, sagten die Richter. Niemand
dürfe sich eigenmächtig Urlaub erteilen.
(Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, 4 Sa 1097/01).
Arbeitgeber dürfen nicht mit ihren Mitarbeitern vereinbaren, dass sie bei erwartetem Auftragsmangel
Urlaub nehmen müssen. Grundsätzlich hat das Wirtschaftsrisiko eines Unternehmens der Arbeitgeber
zu tragen. Dies würde in unzulässiger Weise auf die Arbeitnehmer durch eine solche Vereinbarung
verlagert. Sie ist unwirksam, wenn Anlass und Menge der möglichen Arbeitszeitreduzierung nicht
näher konkretisiert sind.
(LAG Nürnberg, 14.10.2006, Az.: Sa 111/06)
Angestellte müssen einen bereits genehmigten Urlaub nicht auf Verlangen des Arbeitgebers verschieben.
Die Richter erklärten damit die Kündigung eines EDV-Spezialisten bei einem Softwareunternehmen
für unwirksam Er wurde entlassen, weil er sich geweigert hatte, seine Ferien um zwei Wochen zu verschieben,
und in Urlaub gegangen war. Nach Ansicht des Gerichts darf ein Urlaub nur dann widerrufen werden, wenn der
Betrieb sonst in wirtschaftlich existenzbedrohende Schwierigkeiten geraten würde. Bloße
organisatorische Probleme aber reichten dazu noch nicht aus, meinten die Richter. Arbeitnehmer müssten
schließlich ohne Unsicherheiten planen und disponieren können.
(Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Az.: 2 Ca 4283/05, Mai 2006)
Steht das »U« in Deinem Plan
tritt Deine Reise ruhig an.
Hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur Erfüllung des Anspruchs auf Erholungsurlaub (§ 1 BUrlG)
freigestellt, kann er den Arbeitnehmer nicht aufgrund einer Vereinbarung aus dem Urlaub zurückrufen.
Eine solche Abrede verstößt gegen zwingendes Urlaubsrecht und ist rechtsunwirksam (§ 13 BUrlG).
(Bundesarbeitsgericht-Urteil vom 20.06.2000 - 9 AZR 405/ 99)
§ 9 Erkrankung während des Urlaubs
Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis
nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.
Der Urlaub von Carla Van wird durch Krankheit verdorben. Aber sie darf später noch einmal.
Übertrag | Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | So | Bilanz | Übertrag | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Carla Van | +7,7h | Plan | N | x | x | x | F | S | S | 33,1h | 0,3h |
38,5h 7,7h, 10h |
Ist | U | u | u | u | U | U | U | +2U ! | ||
k | k | k | k |
Du hast den Urlaubsantrag frühzeitig gestellt. Er ist genehmigt oder steht fest im Schichtplan.
Doch manchmal kommt es eben anders. Vielleicht kannst Du nicht mehr so wie geplant, vielleicht möchtest Du Deinen Urlaub verschieben.
Einige Vorgesetzte bestehen dennoch auf die ursprüngliche Planung.
Doch: Urlaub kann der Arbeitgeber nur Arbeitsfähigen gewähren. Vielleicht wirst Du bereits vor Antritt des festgelegten
Urlaubs krank und damit arbeitsunfähig. Vielleicht kannst Du nicht damit rechnen, bis zum Urlausbeginn wieder auf dem Damm
zu sein. Dann kannst Du die Verlegung verlangen. Es kommt nicht darauf an, ob Du reisefähig bist oder ob Deine Krankheit den Erholungszweck
vereitelt.
So verlegt Carla ihren Urlaub. Sie darf später noch einmal.
Übertrag | Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | So | Bilanz | Übertrag | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Carla Van | +7,7h | Plan | U | U | U | U | U | x | x | 38,5,1h | 0h |
38,5h 7,7h, 10h |
Ist | k | k | ? | ? | ? | +5U ! | ||||
Hat der Arbeitgeber den Urlaubszeitpunkt
bestimmt und erkrankt der Arbeitnehmer vor
Urlaubsantritt oder während des Urlaubs
arbeitsunfähig, so entfällt dadurch nicht die
Verpflichtung des Arbeitgebers, den Urlaub
zu erteilen, wenn der Arbeitnehmer wieder zur
Erfüllung seiner Arbeitspflicht in der Lage und
der Urlaubsanspruch noch nicht durch Fristablauf
erloschen ist.
(Bundesarbeitsgericht-Urteil vom 09.06.1988 - 8 AZR 755/85)