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UrteilUrlaubserteilung — Nicht 5 Tagewoche

Wird in einem Tarifvertrag die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubsanspruchs auf 30 Arbeitstage festgelegt, so ist davon auszugehen, dass dem die Verteilung der Wochenarbeitszeit auf fünf Tage zugrunde liegt. Verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit auf mehr oder weniger als fünf Arbeitstage in der Woche, erhöht oder vermindert sich die Urlaubsdauer entsprechend.
(Bundesarbeitsgericht am 20.06.2000 - 9 AZR 309/99)

UrteilVereinbarte 5-Tagewoche auf die tatsächliche Verteilung umrechnen

Leitsatz: Haben die Tarifvertragsparteien die Anzahl der Jahresurlaubstage nach der Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche bemessen, so erhöht oder vermindert sich bei einer abweichenden Verteilung die Anzahl der Urlaubstage je nach dem, ob die regelmäßige Arbeitszeit des Arbeitnehmers auf mehr oder weniger Tage der Kalenderwoche verteilt worden ist.
(LAG-Hamm — Urteil vom 13.10.2004, Aktenzeichen: 18 Sa 491/04)


Bei der Berechnung des tatsächlichen Urlaubsanspruchs zählen als „Arbeitstage“:

• Frei wegen Feiertag, Ersatzruhetag für Feiertag, Vorwegabzug für Feiertag
• Urlaubstage, Zusatzurlaubstage, Sonderurlaubstage
• sonstige Arbeitsbefreiung

Nicht als „Arbeitstage“ zählen dagegen Tage, an denen ausschließlich über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus gearbeitet wurde:

• Rufdiensteinsätze
• Bereitschaftsdienst
• ungeplante Mehrarbeit

Zum Nachrechnen brauchen wir nicht etwa das ganze Jahr. Das Bundesarbeitsgericht stellt sich da vielmehr den linkAusgleichszeitraum vor. Du kannst das mit Deinen eigenen Vertragsdaten und Deinem Ausgleichzeitraum individell linknachrechnen.

In einem Ausgleichszeitraum von 26 Wochen ergeben sich die tatsächlichen Urlaubstage im Jahr:


Bei einem vertraglichen Urlaubsanspruch in der 5-Tage-Woche von 26 Tagen

  nachgezählte  
  Arbeitstage  
tatsächlich   Urlaubstage  
  113  4,3-Tage-Woche   24
  1184,5-Tage-Woche25
  1234,7-Tage-Woche26
  1284,9-Tage-Woche27
  1335,1-Tage-Woche28
  1385,3-Tage-Woche29
  1435,5-Tage-Woche30
  1485,7-Tage-Woche31
  1535,9-Tage-Woche32
  1586,1-Tage-Woche33

Bei einem vertraglichen Urlaubsanspruch in der 5-Tage-Woche von 29 Tagen

  nachgezählte  
  Arbeitstage  
tatsächlich   Urlaubstage  
  115   4,4-Tage-Woche   26
  1194,6-Tage-Woche27
  1244,8-Tage-Woche28
  1284,9-Tage-Woche29
  1335,1-Tage-Woche30
  1375,3-Tage-Woche31
  1425,5-Tage-Woche32
  1465,6-Tage-Woche33
  1515,8-Tage-Woche34
  1556,0-Tage-Woche35
  1606,2-Tage-Woche36

Bei einem vertraglichen Urlaubsanspruch in der 5-Tage-Woche von 30 Tagen

  nachgezählte  
  Arbeitstage  
tatsächlich   Urlaubstage  
  115   4,4-Tage-Woche   27
  1204,6-Tage-Woche28
  1244,8-Tage-Woche29
  1284,9-Tage-Woche30
  1335,1-Tage-Woche31
  1375,3-Tage-Woche32
  1415,4-Tage-Woche33
  1465,6-Tage-Woche34
  1505,8-Tage-Woche35
  1545,9-Tage-Woche36
  1596,1-Tage-Woche37