Schichtplanung Grenzen aktiv werden verdi
Bunter Vogel Bunter Vogel

Buch der 100 Fragen

Arbeitsrecht ist konkret!
Tarif oder AVRTarif oder AVR
→ TVöD BTK, TVöD BTB, TV-L,
→ TV AWO, BAT.
→ Die AVR der Caritas behandeln sehr ungleich.
    Gib daher den Beruf an und die
    Branche — Krankenhaus, Pflege, SuE, Arzt
→ AVR.DD (vormals AVR DW EKD), BAT-KF
Genaue Angabe oder tariflos.
?
Schicht- und Nachtarbeit?
WerWer vertritt Dich?
Betriebsrat, Personalrat, MAV, schutzlos.
vertritt Dich?

Ohne diese Mindestangaben können wir wenig raten!

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Leber
Frage # 43
18.07.2026 | 05:26
Umkleidezeit?
AVR.DD, MAV MVG.EKD, Schichtarbeit, Kreuznacher Diakonie

Wir arbeiten in normaler Kleidung. Also in Sachen die man auch „privat“ tragen „könnte“.

Ich trenne diese Kleidung, ich ziehe Sachen von der Arbeit NIE Privat an. Das heißt ich ziehe mich auf der Arbeit um.

Diese Zeit gilt für mein Arbeitgeber aber genau mit oben genanntem „könnte Privat getragen werden“ nicht als Arbeitszeit.

Schon aus Hygienischen Gründen käme es für mich nicht in Frage, mit meiner Arbeitskleidung nach Hause zu fahren.

Ist das dann nicht doch zu vergütende Arbeitszeit ?

Bunter Vogel Antwort:

Hygiene ist keine Privatsache. Hygiene am Arbeitsplatz soll Dich (und andere) schützen. Sie gehört also zum betrieblichen Gesundheitsschutz. Damit erreichen wir eine der zentralen Aufgaben, bei der die MAV initiativ mitbestimmt und sich kümmert.
Kümmert sie sich noch nicht? Beschwer Dich!

Doch villeicht gibt es (bislang) keine Aufflagen durch den Betrieb, was Du wo anziehen / tragen sollst. Hat der Arbeitgeber kein Interesse, handelt es sich um Deine Privatsache. Private Zeit, nicht zu vergüten.
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Schnappi
Frage # 42
17.07.2026 | 08:23
regelmäßige Arbeitszeit

DRK Rahmentarifvertrag

Hallo, für unseren wöchentliche bzw monatliche Arbeitszeit Sollstunden wird neben der tariflichen Arbeitszeit regelmäßig die unvergütete wöchentliche Mehrarbeitszeit auf 43 Stunden berücksichtigt. Nach euren
bisherigen Ausführungen lese ich das aber so, dass die regelmäßige Arbeitszeit diejenige ist, für die ich tariflich vergütet werde. Also die 38,5 h.
Darf die zusätzliche Arbeitszeit (welche im übrigen nicht über eine Betriebsvereinbarung geregelt ist sondern nur als Möglichkeit im TV steht) für die berechnung der täglichen Sollarbeitszeit herangezogen werden?
Wir fahren im Moment 24h Dienste.

Bunter Vogel Antwort:

In Europa, auch in Deutschland, verlangt das Schutzgesetz (§ 5 ArbZG), dass die tägliche Arbeitszeit mit einer täglichen Ruhezeit endet. Ab 12 Stunden Arbeitszeit ist eine 11-stündige tägliche Ruhezeit zwingend (§ 7 Abs. 9 ArbZG). Das steht dem Weiterarbeiten ohne tägliche Ruhezeit (24 Stunden) entgegen.

Du aber interessierst Dich zudem für die schuldrechtliche Höchstarbeitszeit. Wir haben den Verdacht, dass Du im Rettungsdienst arbeitest und aufgrund der schonenden und erholsamen Arbeits eine Verlängerung durch einen Betriebsrat oder Deinen Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Doch zu all dem berichtest Du nichts. Also tappen wir im Dunkeln....
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Dan
Frage # 41
16.07.2026 | 14:37
AVR Caritas Anlage 31 oder 32, MAV MAVO, Schichtarbeit

Mein Dienstplan ist so gestaltet :
Freitag , Spätdienst bis 21.00
Samstag /Sonntag / frei
Montag Früh ab 6.30
Ist das AVR konform ?

Bunter Vogel Antwort:

Die AVR Caritas link Anlage 31 Krankenhaus und linkAnlage 32 Altenheime regeln:

§ 2 Abs. 1 Satz 3 -
Die regelmäßige Arbeitszeit kann auf fünf Tage, ausnotwendigen dienstlichen oder betrieblichen Gründen auch auf sechs Tage verteilt werden.

§ 3 Arbeit an Sonn- und Feiertagen
(3) 1Mitarbeiter, die regelmäßig an Sonn- und Feiertagen arbeiten müssen, erhalten innerhalb von zwei Wochen zwei arbeitsfreie Tage. 2Hiervon soll ein freier Tag auf einen Sonntag fallen.


Die AVR regeln also nichts dazu, ob vor dem Sonntag noch ein freier Samstag liegen muss, ob eine noch nicht beendeter Werktag (Freitags-Spätschicht) dies verletzt, ob der Montag auch noch irgendwie geschützt ist.
Die linkLeitlinien (gemäß § 6 Abs. 1 ArbZG) sind da auch nicht hilfreich.
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ula
Frage # 40
09.07.2026 | 19:04
AVR Caritas Anlage 33, MAV MAVO, Schichtarbeit

mein Problem betrifft Überstundenabbau. Ich habe in dem letzten halben Jahr viele Überstunden eingesammelt, die ich eigentlich dann abbauen möchte, wenn ich diese brauche. Leider sieht mein Arbeitgeber die Sachlage anders. Meine Wünsche werden ignoriert.

Mich ärgert die Situation. Ich bleibe länger arbeiten wenn ich gebraucht werde, kann diese Stunden aber nicht nach meinen Bedarf einplanen um diese abzubauen. Bis vor kurzen hatten wir einen Wunschbuch, wo die Stunden nach Bedarf/Wünschen des Beschäftigten eingetragen und nach Möglichkeit so verplant wurden. Der neue Chef nutzt dieses Buch nicht.

Kann ich meine Wünsche irgendwie durchsetzen -
oder bin ich auf die Laune des Chefs angewiesen?

Bunter Vogel Antwort:

linkAVR Caritas Anlage 33 regelt in § 6 Abs. 1 -
1Der Mitarbeiter erhält neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung Zeitzuschläge. 2Die Zeitzuschläge betragen – auch bei Teilzeitbeschäftigten – je Stunde
a) für Überstunden
■ in den Entgeltgruppen 1 bis 9b 30 v. H.,
■ in den Entgeltgruppen 9c bis 15 15 v. H., ...
4Auf Wunsch des Mitarbeiters können, soweit ein Arbeitszeitkonto (§ 9) eingerichtet ist und die dienstlichen oderbetrieblichen Verhältnisse es zulassen, die nach Satz 2 zu zahlenden Zeitzuschläge entsprechend dem jeweiligen Vomhundertsatz einer Stunde in Zeit umgewandelt und ausgeglichen werden. 5Dies gilt entsprechend für Überstunden als solche.
Anmerkung zu Absatz 1 Satz 1:
Bei Überstunden richtet sich die Vergütung für die tatsächliche Arbeitsleistung nach der jeweiligen Entgeltgruppe und der individuellen Stufe, höchstens jedoch nach der Stufe 4.


Du möchtest diese von Dir / mit Dir vereinbarte Vergütung nicht. Dein Chef zahlt auch nicht wie vereinbart. Die MAV hat für Dich aber kein Arbeitszeitkonto (§ 9) einrichten lassen.

Wer so alle Regeln in den Wind schlägt, sollte stark und keck auftreten. Du schreibst:
--------------------------------
- Personalabteilung - Kopie: MAV
Freistellung ohne Entgelt gemä ßAVR Caritas Anl. 14 § 10 (2)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben mich wieder und wieder sehr kurzfristig zu Über- bzw. Mehrstunden herangezogen. Ich vermute, dass hier jeweils dringende betriebliche Notwendigkeiten vorlagen.
Deutlich weniger kurzfristig und ebenfalls aus wichtigem Grund (angelaufener Erholungsbedarf und zurückgestellte Aufgaben der Lebensführung) beantrage ich nun im Gegenzug unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts Sonderurlaub:
vom ……………………..
bis einschließlich ……………………..
insgesamt über …………………….. Kalendertage hinweg. Denken Sie auch daran, meine zusätzlich geleisteten Stunden vertragsgemäß zu vergüten; das ist überfällig!
Bitte beteiligen Sie gegebenenfalls die Mitarbeitervertretung] im Zuge der Mitbestimmung bei der Urlaubs- und Schichtplanung.

Mit freundlichen Grüßen

--------------
Rechne mit Unruhe!
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Harti
Frage # 39
08.07.2026 | 15:47
Wechselschichtzulage im Urlaub?

AVR Caritas Anlage 31 , MAV MAVO, Wechselschichtarbeit Krankenschwester Klinik

Wenn ich zb. 3Wochen Urlaub habe steht mir dann die Wechselschichtzulage in der Pflege weiterhin zu ? Bein uns wird der Urlaubstag wie ein Frühdienst bewertet. Oder müsste man im Dienstplan Früh und Spätdienst hinterlegen?
Für mich etwas verwirrend!

Bunter Vogel Antwort:

linkAVR Caritas Anlage 31 regelt die Wechselschichtzulage in § 6 Abs. 6.
Am Ende von § 17 findest Du zudem:
Anmerkung zu den Absätzen 1, 3 und 6:
... Für die Feststellung, ob ständige Wechselschichtarbeit oder ständige Schichtarbeit vorliegt, ist eine Unterbrechung durch Arbeitsbefreiung, Freizeitausgleich, bezahlten Urlaub oder Arbeitsunfähigkeit in den Grenzen des Abschnitt XII der Anlage 1 zu den AVR unschädlich.


Die Anlage 14 regelt auch Dein Entgelt:
§ 2 Bezüge während des Erholungsurlaubs
(1) 1Während des Erholungsurlaubs erhält der Mitarbeiter die Dienstbezüge nach Abschnitt II der Anlage 1 zu den AVR einschließlich der Zulagen, die in Monatsbeträgen festgelegt sind, die er erhalten würde, wenn er sich nicht im Urlaub befände. ....
(2) 1Als Zulagen, die in Monatsbeträgen festgelegt sind, gelten auch Monatspauschalen der in Abs. 3 genannten Bezüge. 2Solange dem Mitarbeiter die Monatspauschale zusteht, sind die entsprechenden Bezüge bei der Errechnung des Aufschlages nicht zu berücksichtigen ...


Das BAG hat entschieden, dass diese Pauschal- und Abschlagsgelungen der AVR rechtswidrig und nichtig sind. Im Zweifel hast Du Anspruch darauf, während des Urlaubs wie gewohnt (Arbeitsmuster, Rahmenplan) weiter eingeteilt zu werden und genau so (spitz) vergütet zu werden. Dabei hilft Dir Eure MAV.
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Minion
Frage # 38
05.07.2026 | 10:04
Muss die Stundenabrechnung korrigiert werden?
irgendeine (?) AVR, ? Interessenvertretung, Schichtdienst 7 Tage Krankenhaus

Ich arbeite vertraglich geregelt von montags bis freitags.
Nun kam es zu dem Fall dass ich einen freien Tag unter der Woche brauchte (Kind).
Ich einigte mich mit meiner Vorgesetzten darauf, dass ich den Freitag frei bekomme und dafür am Sonntag den Tag arbeite.

Ich bin dann leider in der Woche erkrankt und von montag bis freitag mit AU der Arbeit ferngeblieben. Müsste ich die regulären Stunden vom Freitag durch die AU bekommen?

Bunter Vogel Antwort:

Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deinen konkreten Bezug im Arbeitsvertrag auf eine konkrete AVR schreibst, nichts zur Interessenvertretung. Da können wir wenig raten.

Vielleicht hast Du mit Deiner Vorgesetzten einvernehmlich Deinen Dienstplan geändert. Der wurde dann "regulär".
Dann wirken die Entgeltfortzahlung auch nur an den Tagen, an denen Du nun (geändert) eine Arbeitspflicht gehabt hättest.
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Manfred
Frage # 37
03.07.2026 | 11:15
Nachfrage

Manfred schrieb am 03.07.2026 | 09:42:

Vorfesttage, Sollarbeitszeit Abzug
DRK RTV, ? Interessenvertretung, ? Schichtarbeit

Muss nach dem DRK Reformtarifvertrag § 12 Abs. 3 ein Sollarbeitszeitabzug für den 24 und 31.12 erfolgen, wenn diese Tage auf ein Wochentag von Montag bis Freitag fallen?

Bunter Vogel Antwort:

Der Abs. 3 schreibt:
(3) 1Soweit es die betrieblichen Verhältnisse zulassen, wird der Mitarbeiter am 24. Dezember und am 31. Dezember unter Fortzahlung des Entgeltes nach § 29 Abs. 1 von der Arbeit freigestellt. 2Kann die Freistellung nach Satz 1 aus betrieblichen Gründen nicht erfolgen, ist entsprechender Freizeitausgleich innerhalb von drei Monaten zu gewähren.

a) Grundatz: Freistellung am Vorfesttag. Dies setzt gedanklich voraus, dass an diesem Tag - ansonsten / dienstplanmäßig - eine Arbeitspflicht besteht, von der freigestellt werden kann und für diese Freistellung dann der tagesgleiche Aufschlagsatz anfällt (ähnlich Urlaub, Krankheit, Arbeitsbefreiung)
b) Ausnahme: Arbeit trotz des Vorfesttags. In diesem Fall steht eine Freistellung binnen der Frist von drei Monaten ab Arbeitsleistung zu.

Ein "Sollarbeitszeitabzug" ist hier nicht begründet!
Wenn ich eingeteilt werden könnte, aber nicht zu einem Dienst eingeteilt werde, bekomme ich dann eine Zeitgutschrift z.B. 1/5 der wöchentlichen Arbeitszeit? Ansonsten müsste ich beide Tage, obwohl Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung, an anderen Tagen nacharbeiten?

Bunter Vogel Antwort:

Freistellung (wie Urlaub, Krank, Arbeitsbefreiung) bedeutet: Die festgelegte Arbeitszeit, von der Du freigestellt wirst, gilt als gearbeitet / geleistet und muss nicht nachgearbeitet werden. Sie mindert also Dein Saldo an diesem Tag um die ausfallenden Stunden.

Du wurdest ohnehin an diesem Tag nicht herangezogen? Diesen Fall regeln andere Tarifverträge. Der DRK RTV schweigt hierzu.
a) Der Betriebsrat achtet darauf, dass alle zumindest in der obersten Zeile eingeteilt werden.
b) Du bekamst am 24. / 31.12. keine Arbeitszeit fetsgelegt; also konntest Du an diesen beiden Tagen nicht von Arbeitszeit "freigestellt" werden. Deshalb fällst Du unter Satz 2.
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Manfred
Frage # 36
03.07.2026 | 09:42
Vorfesttage, Sollarbeitszeit Abzug
DRK RTV, ? Interessenvertretung, ? Schichtarbeit

Muss nach dem DRK Reformtarifvertrag § 12 Abs. 3 ein Sollarbeitszeitabzug für den 24 und 31.12 erfolgen, wenn diese Tage auf ein Wochentag von Montag bis Freitag fallen?

Bunter Vogel Antwort:

Der Abs. 3 schreibt:
(3) 1Soweit es die betrieblichen Verhältnisse zulassen, wird der Mitarbeiter am 24. Dezember und am 31. Dezember unter Fortzahlung des Entgeltes nach § 29 Abs. 1 von der Arbeit freigestellt. 2Kann die Freistellung nach Satz 1 aus betrieblichen Gründen nicht erfolgen, ist entsprechender Freizeitausgleich innerhalb von drei Monaten zu gewähren.

a) Grundatz: Freistellung am Vorfesttag. Dies setzt gedanklich voraus, dass an diesem Tag - ansonsten / dienstplanmäßig - eine Arbeitspflicht besteht, von der freigestellt werden kann und für diese Freistellung dann der tagesgleiche Aufschlagsatz anfällt (ähnlich Urlaub, Krankheit, Arbeitsbefreiung)
b) Ausnahme: Arbeit trotz des Vorfesttags. In diesem Fall steht eine Freistellung binnen der Frist von drei Monaten ab Arbeitsleistung zu.

Ein "Sollarbeitszeitabzug" ist hier nicht begründet!
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Eisdrache
Frage # 35
01.07.2026 | 11:28
Ist ein Ausschlaftag ein freier Tag

Schichtarbeit

Ist eine Ausschlaftag also der Tag wo ich aus dem Nachtdienst komme ein freier Tag? Da bei unserer Planern pro Woche 2 freie Tage eingeplant sind und sie diesen Tag auch als frei zählen. Was meine Kollegen und ich aber anders sehen.

Bunter Vogel Antwort:

Die Schutzgesetze regeln keine Ausschlaftag sondern abschließende werktägliche Ruhezeiten.

Vielleicht hat Dein Vertrag das anders anders geregelt?
Vielleicht gibt es eine gesetzliche Interessenvertretung, die Dir einen Anspruch in einer betrieblichen Vereinbarung festgeschrieben?
Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Bezüge im Arbeitsvertrag auf Tarif oder AVR schreibst oder etwas zur Interessenvertretung. Da können wir also wenig raten.
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Franzi
Frage # 34
01.07.2026 | 09:36
Dann noch 24 Stunden Dienste möglich?
TVöD BT-V Landkreis,NRW , Personalrat, Schichtarbeit

Zur Frage von Ralf - sind dann noch 24 Stunden Dienste möglich?
/ Quasi wäre der "Wachhabende" ja zu "Geschäftszeiten" als Ansprechpartner in Dauerbereitschaft bzw. - Einsatz. D.h. die Latte der Vollarbeitszeit von 9 Stunden gem. TVöD Regelung oder 8 Stunden nach EU Recht als maximale Auslastung pro 24 Stunden Schicht würde doch gerissen, oder verknüpfe ich das falsch? Hinzu kämen ja noch die Einsatz- und Rüstzeiten, sowie alltägliche Wacharbeiten!

Bunter Vogel Antwort:

Im Rettungsdienst handelt es sich nicht um Bereitschaftsdienst (link§ 7 Abs. 3 TVöD. sondern um Bereitschaftszeit linkAnhang zu § 9 TVöD. Dort findest Du in Teil B Abs. 1a Satz 7:
Bereitschaftszeiten werden innerhalb von Beginn und Ende der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit nicht gesondert ausgewiesen.
Es handelt sich also um eine durchschnitlliche Gesamtbetrachtung.
In einem 24-Sunden-Dienst sind zahlreiche Bedingungen zu erfüllen, Eine ist in Abs. 2 -
wenn die Vollarbeitszeit innerhalb der Gesamtdauer der täglichen Arbeitszeit neun Stunden regelmäßig nicht überschreitet. Hier handelt es sich nicht nur um eine Durchschnittsbetrachtung! In den einzelnen Diensten soll in aller Regel (erwartungsgemäß, weit überwiegend) dieser Arbeitsanfall die Obergrenze bilden. Auf den Inhalt der "Vollarbeit" und deren Erwartbarkeit kommt es nicht an.
Doch können auch in den Anteilen der Bereitschaftszeit gelegentliche Arbeitsleistungen fallen. Diese fallen nicht unter die TVöD- Kategorie Vollarbeit,
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