TVöD BT-V,
Personalrat, Schichtarbeit im Kommunalen Rettungsdienst
Der Einfachheithalber möchte ich meine Frage mittels der Soll Arbeitszeiten vom vergangenen Jahr erklären, natürlich haben wir jetzt auch die 46h Woche.
In unserem kommunalen Rettungsdienst arbeiten wir die Woche auf 39 Std. faktorisiert, 7,8 h pro Tag in Wechselschicht nach Dienstplan in 24, 8, 12 Std Schichten. Lehrgangstage, Krankheitstage und auch der Urlaub wird bei Vollzeitkräften mit 7,8h pro Tag berechnet. Da es keine uns bekannte Dienstvereinbarung gibt, in der was anderes steht, gilt für uns somit dann die 5-Tage Woche , wie z.B. in der Verwaltung dgl. auch. Während nun jedoch .zB. ein Verwaltungsangestellter im gleichen Betrieb für 5 Urlaubstage 9 freie Tage bekommt ( Freitags Feierabend,dann Wochenende frei, Montag bis Freitag Urlaub, dann wieder freies Wochenende, Montag wieder Dienst) kriegen wir nur max.7 freie Tage für 5 Urlaubstage, selbst wenn diese von Montags bis Freitags liegen ist zwar das vorherige Wochende frei, wenn das darauffolgende Wochende noch frei sein Soll, muss der folgende Montag auch noch Urlaub genommen werden.
Die letzte Schicht vorm Urlaub ist immer einen Tag vor Beginn des selbigen, die erste dann wieder den ersten Tag nach dem letzten Urlaubstag Ist die Rechnung unseres Arbeitgebers so richtig? Er argumentiert auch, das wir im Bezug auf Urlaub die 6-Tage Woche hätten, allerdings meinen wir, das in diesem Fall dann eine andere Sollstundenzahl als 7,8 Std für diese Tage berechnet werden müsste , sofern eine derartige Aussage überhaupt stimmen kann?!
Kann er, beim gleichen Tarifvertrag, derartige Unterschiede in der Stundenberechnung und zwischen uns und der Verwaltung machen?
Antwort:
Wir vermuten, Dein Arbeitsvertrag im Hospiz enthält keine Verpflichtungen zu religiösen Verrichtungen. Du bist wohl kein Prister oder Küster.So bleiben eben - im Arbeitsvertrag - nur Tätigkeiten, die sich auf die Religion von Patieten und Angehörige beziehen. Der Arbeitsvertrag bezieht sich auf Tätigkeiten im der Arbeitszeit.
Eventuell auch auf Treue- und Loyalitätspflichten in Deiner Freizeit.
Du darfst also nicht öffentlich über die Gottestdienste schlecht reden oder schreiben. Besuchen musst Du sie in Deiner Freizeit nicht. Aber Deine Vorgesetzten dürfen Dir sagen, wie gern sie Dich da sehen.