Muss die Stundenabrechnung korrigiert werden?
irgendeine (?) AVR, ? Interessenvertretung, Schichtdienst 7 Tage Krankenhaus
Ich arbeite vertraglich geregelt von montags bis freitags.
Nun kam es zu dem Fall dass ich einen freien Tag unter der Woche brauchte (Kind).
Ich einigte mich mit meiner Vorgesetzten darauf, dass ich den Freitag frei bekomme und dafür am Sonntag den Tag arbeite.
Ich bin dann leider in der Woche erkrankt und von montag bis freitag mit AU der Arbeit ferngeblieben. Müsste ich die regulären Stunden vom Freitag durch die AU bekommen?

Antwort:
Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deinen konkreten Bezug im Arbeitsvertrag auf eine konkrete AVR schreibst, nichts zur Interessenvertretung. Da können wir wenig raten.Vielleicht hast Du mit Deiner Vorgesetzten einvernehmlich Deinen Dienstplan geändert. Der wurde dann "regulär".
Dann wirken die Entgeltfortzahlung auch nur an den Tagen, an denen Du nun (geändert) eine Arbeitspflicht gehabt hättest.