Umkleidezeit?
AVR.DD, MAV MVG.EKD, Schichtarbeit, Kreuznacher Diakonie
Wir arbeiten in normaler Kleidung. Also in Sachen die man auch „privat“ tragen „könnte“.
Ich trenne diese Kleidung, ich ziehe Sachen von der Arbeit NIE Privat an. Das heißt ich ziehe mich auf der Arbeit um.
Diese Zeit gilt für mein Arbeitgeber aber genau mit oben genanntem „könnte Privat getragen werden“ nicht als Arbeitszeit.
Schon aus Hygienischen Gründen käme es für mich nicht in Frage, mit meiner Arbeitskleidung nach Hause zu fahren.
Ist das dann nicht doch zu vergütende Arbeitszeit ?

Antwort:
Hygiene ist keine Privatsache. Hygiene am Arbeitsplatz soll Dich (und andere) schützen. Sie gehört also zum betrieblichen Gesundheitsschutz. Damit erreichen wir eine der zentralen Aufgaben, bei der die MAV initiativ mitbestimmt und sich kümmert.Kümmert sie sich noch nicht? Beschwer Dich!
Doch villeicht gibt es (bislang) keine Aufflagen durch den Betrieb, was Du wo anziehen / tragen sollst. Hat der Arbeitgeber kein Interesse, handelt es sich um Deine Privatsache. Private Zeit, nicht zu vergüten.