Das BAG Urteil 23.03.2017 – 6 AZR 161/16 behandelt nun abschließend auch überraschende Schichtverlängerung, gleich ob Voll- oder Teilzeit. Leitsatz: »Bei sog. ungeplanten Überstunden iSv. § 7 Abs. 8 Buchst. c Alt. 1 TVöD-K, die über die tägliche Arbeitszeit hinaus abweichend vom Schichtplan angeordnet werden, steht den betroffenen Arbeitnehmern Überstundenzuschlag zu.«
Unser ver.di-Rechtschutz erstreitet Überstundenzuschläge: Ein in Teilzeit beschäftigter Krankenpfleger hat - so das Urteil des BAG - Anspruch auf Zuschläge (Flugblatt).
Muster: Geltendmachung überraschende Überstunden (Vergütung)
Muster: Geltendmachung überplante Überstunden (Vergütung)
Muster: Geltendmachung Wege- und Umkleidezeiten
TVoeD Handreichung 2015-11
TVoeD Handreichung 2015-11 Muster-Flugblatt.docx
BAG-Richterin Karin Spelge Überstunden bei Schicht- und Wechselschicht
ZMV-2015-1 Norbert Gescher TVoeD Paragraf 7 Abs 8c Ueberstunden und Mehrarbeit bei Teilzeit
Fünf Powerpoint-Folien
Dokumentation des Fachtag Krankenhäuser nrw 10/2015 - zu lang, zu oft, zu viel.
Link und Lesezeichen: www.tvoed-intensiv.schichtplanfibel.de
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