Schichtplanung Grenzen aktiv werden verdi
Bunter Vogel Bunter Vogel

Buch der 100 Fragen

Arbeitsrecht ist konkret!
Tarif oder AVRTarif oder AVR
→ TVöD BTK, TVöD BTB, TV-L,
→ TV AWO, BAT.
→ Die AVR der Caritas behandeln sehr ungleich.
    Gib daher den Beruf an und die
    Branche — Krankenhaus, Pflege, SuE, Arzt
→ AVR.DD (vormals AVR DW EKD), BAT-KF
Genaue Angabe oder tariflos.
?
Schicht- und Nachtarbeit?
WerWer vertritt Dich?
Betriebsrat, Personalrat, MAV, schutzlos.
vertritt Dich?

Ohne diese Mindestangaben können wir wenig raten!

Buch der 100 Fragen

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Jana
Frage # 26
17.05.2026 | 19:19
TVDN, MAV MVG.EKD, Schichtarbeit
Urlaubsanspruch für TVDN Urlaub bei langer Krankheit

Beim gesetzlichen Urlaub aus 2025 gibt es bei langer Krankheit das Recht diesen bis März 2027 zu nehmen. Wie ist es bei dem tariflichen Urlaub, der über den gesetzlichen Anspruch hinaus geht? Laut Info des Arbeitgebers soll dieser jetzt Ende April verfallen sein.

Bunter Vogel Antwort:

TVDN § 32 Urlaub
(3) Das Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr. Eine Übertragung in das nächste Kalenderjahr ist nur im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bis zum 30.04. möglich. Der übertragene Urlaub muss bis zu diesem Zeitpunkt genommen worden sein. Zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitervertretung sind bis zum 31.10. Regelungen zum Abbau bis dahin noch nicht geplanter Urlaubstage zu treffen.
Der TVDN setzt also den gesetzlichen und den tariflichen Mehrurlaub gleich. Pech für den Chef.

Das ist wohl europarechtswidrig und es tauchen dann Fragen auf, welche das BAG bereits beantwortet hat.
» Der Arbeitgeber muss die/den Beschäftigten spätestens eine Woche nach Entstehen des Urlaubsanspruchs über diesen informieren, ihn zur Beantragung auffordern und hinweisen, dass der Anspruch andernfalls zum Jahresende untergeht.«
Merke: Spätestens am 8. Januar!
» Diese Grundsätze gelten im Hinblick auf die Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers auch für den tariflichen Mehrurlaub. Insoweit haben die Tarifvertragsparteien des TVöD den tariflichen Mehrurlaub nicht abweichend von den gesetzlichen Vorgaben geregelt. Abweichungen bestehen lediglich hinsichtlich der Dauer des Übertragungszeitraums, nicht jedoch hinsichtlich der Voraussetzungen, unter denen das Fristenregime aktiviert wird. Für einen Regelungswillen der Tarifvertragsparteien, den tariflichen Mehrurlaub abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen zu regeln, müssen deutliche Anhaltspunkte vorliegen. Fehlen solche, ist von einem diesbezüglichen Gleichlauf des gesetzlichen Urlaubsanspruchs und des Anspruchs auf tariflichen Mehrurlaub auszugehen.«
BAG Urteil 31.01.2023 – 9 AZR 107/20

Zunächst einmal musst Du den Antrag unter Angabe Beginn und Ende stellen, Dir Deinen Urlaub (Resturlaub und Urlaub 2026) zu gewähren.
Für eine rechtswirksame Ablehnung eines Urlaubsantrags bedarf der Arbeitgeber einer Zustimmung der MAV (§ 42 k MVG.EKD). Diese wird ihm hoffentlich etwas husten!
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Anja
Frage # 25
16.05.2026 | 18:05
BAT-KF, MAV MVG.EKD, Schichtarbeit

Ich arbeite an 2 Tagen in der Woche im Seniorenheim und habe für die restlichen 3 Tage eine Freistellung.
Kann der AG verlangen, dass ich an den Tagen arbeiten muss an den ich eigentlich freigestellt bin wenn dieses Feiertage sind?

Bunter Vogel Antwort:

Frei ist etwas anderes als Freistellung. Für eine Freistellung braucht es zunächst die mitbestimmte Festlegung von Arbeitszeit in Lage und Dauer.
Beispiel: Feiertage stellen von an ihnen festgelegter Arbeitszeit frei.

lächeln Aber vielleicht meinst Du an den drei "restlichen" Tagen eine ganz andere Freistellung. Z.B. das Amt eines MAV-Mitglieds. Tatsächlich stellt Amtszeit von im Plan mitbestimmt festgelegter Arbeitszeit frei. (Während dieser Arbeitszeit musst Du dann nicht arbeiten, sondern kannst Amtstätigkeiten nachgehen).

Ein Feiertag ändert daran nichts. Denn Amtstätigkeit kann rund um die Uhr an allen Wochentagen anfallen. Nehmen wir an , es wurde Arbeitszeit auf einenDonnerstag fetsgelegt und Amtstätigkeit (vielleicht im Zuge einer pauschalen Regelungen) stellt davon frei. Nun fällt auf diesen Donnerstag ein Feiertag.
a) Der Bedarf an Amtstätigkeit wird dadurch nicht weniger. Eventuell mus diese an einem anderen Arbeitstag erledigt werden.
b) Vielleicht besteht der Arbeitgeber darauf, dass Du an diesem Tag mit Arbeit dran bist. Dann stellt Deine Amtstätigkeit Dich davon frei, Du vertritts an diesem Tag im Betrieb Interessen der Kolleginnen. Ersatzweise steht Dir nun ein freier Tag an einem anderen Arbeitstag zu.
c) Vielleicht hält sich Dein Arbeitgeber zurück und Du bleibst am Donnerstag zu Hause. Dann fällt die Amtstätigkeit auf einen anderen Deiner (zwei) Arbeitstage.

wütend Vielleicht hat die MAV aber alles durcheinander gebracht und verzichtet darauf, Deine gesamte Arbeitszeit Plan für Plan mitbestimmt auf fünf Kalendertage je Woche festzulegen. Statt Freistellung wegen Amt also abweichend vom MVG.EKD Verzicht auf Arbeitszeit /Verkürzung der Zeitschuld. Im Falschen können Chef und MAV nichts reparieren. Nehmt das zum Anlass, endlich zum Wortlaut der Kirchengesetze zurückzukehren!

Zunge Oder Du meinst etwas ganz anderes, findest aber in Deiner Frage nicht die richtigen Worte dafür ....
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Pia
Frage # 24
28.04.2026 | 16:04
Übergabe
AVR.DD, MAV MVG.EKD, Schichtarbeit, Kreuznacher Diakonie

Bei uns im Altenheim ist die Übergabe eine Katastrophe. Sie geht von normal von 21:30 bis 22:15 Uhr.

Problem ist das Kollegen und Kolleginnen gibt die spitz auf Knopf kommen, erstmal Kaffee holen, noch eine Rauchen und bis es losgeht ist es 21:40
Dann wird ständig das, was bereits erzählt wurde, wiederholt so das selbst ereignislose Zimmer 10 Minuten und länger brauchen.

Dazu kommen die ständigen Unterbrechungen von Privaten Erzählungen.

Beim letzten Mal bin ich Punkt 22:15 aufgestanden und wollte gehen, da haben sich einige beschwert das die Überhabe noch nicht zu Ende sei ( Angefangen 21:40, um 22:15 waren wir bei Zimmer 3 von 15).

Mein Chef sagte das ich unkollegial sei. Was kann ich tun?

Bunter Vogel Antwort:

Was während der Arbeitszeit passiert, bleibt Sache und Aufgabe der Arbeitgeberin.
Doch mit 22:15 Uhr hat die Arbeitgeberin das Ende der Arbeitszeit festgelegt.
Bei der Zeit darüber hinaus handelt es sich um nicht notwendige zusätzliche Arbeitszeit, weder um Mehrarbeit noch um Überstunden. Hobby?
Du kannst
lächeln gegen 21:45 ankündigen, dass Du auch heute abend pünktlich (umgezogen) nach Hause gehen wirst.
lächeln den Chef bitten, Dir mit ausdrücklicher Zustimmung der MAV ein einmalig oder dauerhaft geändertes Schichtende schriftlich anzuordnen.

Du kannst auch per Mail an die MAV (in Kopie an den Chef) fragen:
»Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Ihr bestimmt die Verteilung meiner Arbeitszeit mit, im Rahmen der Gesetze und kircheneigenen Vertragsregeln. Soll ich auch nach Ende der mit Euch festgelegten Schicht abends noch weiterarbeiten? Oder habt Ihr lediglich Vorschläge / Richtwerte mitbestimmt und mir die Bestimmung des Arbeitsende überlassen?
Mit freundlichen Grüßen ......«
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Talf
Frage # 23
20.04.2026 | 08:42
Verrechnung von Minusstunden TVÖD V
TVöD, Personalrat, Schichtarbeit
Im kommunalen Rettungsdienst des Landkreises arbeiten wir nach einem Monat im Voraus ausgegebenen Dienstplänen. Hier fallen sowohl, je nach Personalbestand, Plusstunden, alsauch Minusstunden an. Zusätzlich werden wir für bis zu zwei Verfügerdiensten/Rufbereitschaften im Monat herangezogen, welche im Dienstplan zunächst mit 12,5% der Bereithaltungszeit von 5 Stunden berücksichtigt werden. Im Falle eines Heranziehens zum Dienst ist die entsprechende volle Schicht ( 8, 16, 24 Stunden) zu leisten.
Trotz voller Stellenbesetzung wird der Bedarfsplan und damit die politisch beschlossene Vorhaltung der Fahrzeuge nicht erfüllt - wodurch für die Mitarbeitenden natürlich Minusstunden anfallen und zum anderen eine erhöhte Arbeitsbelastung für das diensthabende Personal, insbesondere in der Nacht (23h - 7h) anfällt. Die Faktorisierung wird nicht angepasst.
Dürfen die durch den Dienstplan angeordneten Minusstunden mit Plusstunden im Zeitkonto durch den Arbeitgeber verrechnet werden?
Wieviele Minusstunden im Kalenderjahr darf man mir ansammeln?
Wann, wenn überhaupt, verfallen diese?
Dürfen durch gezogene Rufbereitschaften anfallende Plusstunden mit den angeordneten Minusstunden verrechnet werden?
In unserem Fall bestimmt der Arbeitgeber derzeit, wann wir mehr arbeiten müssen und wann wir die angefallenen Plusstunden abzufeiern haben. Konkret arbeiten wir in den Ferienzeiten mehr und müssen außerhalb dieser ( bei schlechtem Wetter) zu Hause bleiben.
Vielen lieben Dank schonmal für die Rückmeldung ???!

Bunter Vogel Antwort:

Einen TVöD-V gibt es seit dem 01.01.2026 nicht mehr. Bei Euch greifen TVöD und BT-V.
Hier § 6 Abs. 1 und 2.

Ihr habt eine - im durch die Betriebsparteien in Lage und Länge festzulegenden (!) - Ausgleichszeitraum der wochendurchschnittlich bestimmte Zeitschuld. Mal arbeitet Ihr mehr, mal weniger, am festgelegten Ende gleichen sich Zeitschuld und tatsächliche Arbeitszeit aus.
Die Anlage zu § 9 bestimmt nun abweichend, dass Ihr "bis zu" mehr arbeiten müsst.
Das Beschäftigungs-Risiko des Arbeitgebers bleibt stets allein bei ihm. Wenn er auf Deine Arbeitsleistung verzichten möchte, gilt dieser Teil Deiner Zeitschuld als getilgt / geleistet.

Die Anlage zu § 9 verlangt zwingend eine Dienstvereinbarung. Die kennen wir nicht.
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Pia
Frage # 22
19.04.2026 | 20:49
Zu Frage 21

Das heißt nur wenn Leitung mich heimschickt ist das kein Minus…..

Wenn eine Vorgesetzte Kollegin das tut dann ist es Minus

Richtig verstanden ?

Bunter Vogel Antwort:

Das heißt:
Dich hat niemand, die dazu berechtigt gewesen wäre, nach Hause geschickt.
Ob noch ein Bedarf an Leistung angefallen wäre, war nicht sicher vorauszuahnen.
Du hast nicht gearbeitet.
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Pia
Frage # 21
19.04.2026 | 19:51
Minus bei Anordnung?
AVR.DD, MAV MVG.EKD, Schichtarbeit, Kreuznacher Diakonie

Ich arbeite in einem Heim als Pflegeassistentin. Ich bin die einzige auf meinem Wohnbereich, alle anderen sind Fachpflegekräfte und somit mehr oder weniger meine Vorgesetzten.

Nun hat mich am Samstag eine Kollegin (nicht die WBL). & nicht die stellv. WBL) 1 Stunde früher nach Hause geschickt, bezw. fragte ob das für mich ok sei weil die Arbeit erledigt war und Sie meinte wir müssten nicht zusammen hier rumsitzen.

Am nächsten Tag hatte ich -1 in meinem Dienstplan. Nun frage ich mich ob das richtig ist.

Ich habe meine Arbeitskraft zur Verfügung gestellt aber wurde von einer, in diesem Fall, Vorgesetzten heimgeschickt.

Darf sie das überhaupt ? Ist keine Leitung aber mir gegenüber vorgesetzt.

Macht es einen Unterschied ob Sie mich fragt ob ich gehen möchte oder ob sie sagt ich kann/ soll gehen ?

Bunter Vogel Antwort:

Du hast nicht gearbeitet.
Die Arbeitgeberin hat Dir nichts angeordnet.
Die MAV hat nichts mitbestimmt.

Du verwechselst fachliches Weisungsrechts (Schichtleitung) mit der Vorgesetzten (Weisungsrecht bei Arbeitszeit).
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NoAzubi
Frage # 20
19.04.2026 | 18:21
Dienste
AVR.DD, MAV MVG.EKD, Schichtarbeit, Kreuznacher Diakonie

Ich bin seit Anfang April aus der Probezeit raus und arbeite als Assistent und mir ist aufgefallen das einem gerne Dienste weggenommen werden.

Für die große Zulage muss man glaube ich jeden Dienst innerhalb von 6 Wochen 3 mal gemacht haben. Nun ist es bei mir so das seit Anfang des Jahres öfter gerade Nachtdienste die ich in unseren Wunschplan eintrage einfach und meist ohne Rücksprache einfach in andere Dienste abgeändert werden.

Das führt dazu das in meinem Fall ich innerhalb von 6 oder mehr Wochen keinen ND habe und somit auch nicht die große Zulage erhalte. Andere Kollegen haben aber stattdessen 2 ND Blöcke während ich keinen habe was ich unfair finde.

Habe ich bei einem 3 Schicht System nicht den Anspruch oder das Recht ALLE Schichten innerhalb des jeweiligen Monats zu haben ?

Bunter Vogel Antwort:

Einge Schichten belasten besonders (Spätschichten, Nachtschichten, Wochenendschichten).
Du hast Anspruch, nicht mehr als vergleichbare Kolleginnen mit solchen Schichten belastet zu werden. Du hast keinen Anspruch auf Belastung.
§ 20 der AVR.DD regelt die Wechselschicht- und Schichtzulage
Doch dazu schaust Du zunächst in § 9e, was denn ein Wechselschicht auslöst

(2) 1Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan (Dienstplan), der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht (Nachtschichtfolge) herangezogen wird. 2Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, bei denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird.
(3) Schichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan (Dienstplan), der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Zeitabschnitten von längstens einem Monat von einer
Schichtart in eine andere (z. B. von der Frühschicht in die Spätschicht oder gegebenenfalls in die Nachtschicht) vorsieht.
(4) Nachtarbeit ist die Arbeit zwischen 21.00 und 6.00 Uhr.

Anmerkung zu Abs. 2 und 3:
Wechselschichten liegen vor, wenn in dem Arbeitsbereich „rund um die Uhr“ an allen Kalendertagen gearbeitet wird. Ist zu bestimmten Zeiten nur Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst zu leisten, ist diese Voraussetzung nicht erfüllt.
Wechselschichtarbeit setzt voraus, dass die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter nach dem Dienstplan in allen Schichten (Frühschicht, Spätschicht, Nachtschicht) zur Arbeit eingesetzt ist; Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst reichen nicht aus.
Schichtarbeit erfordert gegenüber Wechselschichtarbeit keinen ununterbrochenen Fortgang der Arbeit über 24 Stunden an allen Kalendertagen, setzt jedoch ebenfalls sich ablösende Schichten voraus. Die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter muss spätestens nach einem Monat in eine andere Schichtart (z. B. von der Frühschicht in die Spätschicht oder gegebenenfalls in die Nachtschicht) wechseln.
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Klaus
Frage # 19
19.04.2026 | 16:06
TVöD, Personalrat, SchichtarbeitrnWir sind ein kommunaler Rettungsdienst und arbeiten in Tagschichten zu 10 Stunden sowie in Schichten zu 24 Stunden bisher von 7:00 – 7:00 Uhr. Bei letztgenannten soll es nun eine offizielle Verlängerung der Arbeitszeit geben, nämlich in Form einer Übergabezeit. Mit dieser soll der Dienstbeginn auf ca.6:45Uhr vorverlegt und das Dienstende am nächsten Tag auf ca. 7:15 Uhr verlegt werden.Zwischen diesen Uhrzeiten soll sich Umgekleidet werden, angetreten und eine Dienstübergabe am Fahrzeug stattfinden, warum, wieso, weshalb ist wirklich jedem/r Kollegen /in ein Rätsel,ein Sinn oder eine Verbesserung ist nicht erkennbar, die Belastung der gesamten Arbeit wird somit noch größer und wir sind ausschließlich ein Rettungsdienst ohne irgendwelche Feuerwehranteile!rn Die Frage von mir ist nun, ob das denn überhaupt so sein darf? Gibt es in diesem Zusammenhang eine Höchstarbeitsgrenze o.ä. pro Schicht? Darf länger als 24 Stunden vorgeplant gearbeitet werden? Müssen diese Zeiten auch in die Berechnung der wöchentlichen Arbeitszeiten nach Arbeitszeitgesetz von 48 Stunden einfließen oder würden die dann anders gewertet? Was könnten wir dagegen tun? Der Personalrat hat in solchen Angelegenheiten für uns nur ein sehr eingeschränktes Gehör...

Bunter Vogel Antwort:

Es handelt sich um Nachtarbeitnehmer/innen im Sinne § 6 ArbZG. Es tauchen bereits Zweifel auf, was die Pausen (§ 4 Satz 3 ArbZG) und die werktägliche Ruhezeit (abschließend 11 Stunden, § 7 Abs. 9 ArbZG) betrifft.
Der TVöD regelt in der linkAnlage zu § 9 die wochendurchschnittliche Höchstarbeitszeit von derzeit 46 Stunden, ab nächstes Jahr 44 Stunden.

teuflisch Ihr dürft arbeiten ohne Unterlass. Dem Arbeitgeber droht dann allerdings § 23 ArbZG mit bis zu einem Jahr Gefängnis.

Die ganzen geschilderten Zumutungen wären - falls die Betroffenen das zulassen wollen - allenfalls über eine freiwillige (nicht erzwingbare) umfassend auch die Maßnahmen zu Gesundheitsschutz regelnde Dienstvereinbarung denkbar. Das geht vielleicht, falls es sich um Schonarbeitsplätze handelt.
Zunge Dann müsste allerdings jede/e einzeln in eine werktägliche Arbeitszeit zwischen 12 und 24 Stunden zustimmen (Abs. 2 der Anlage zu § 9).
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Yogurette
Frage # 18
19.04.2026 | 02:51
Archiv BAT-KF

BAT-KF, MAV nach MVG der EKIR:

Hallo,

gibt es öffentlich einsehbar ein Archiv aller Versionen des BAT-KF?
Also nicht bloß die Fassung, die bis 2007 gültig war, sondern genau den BAT-KF mit allen Ergänzungen und Erklärungen wie er an einem bestimmten Stichtag gültig war?

Grüße

Bunter Vogel Antwort:

Zunge Der BAT-KF ist kein Tarifvertrag, auch keine Bundesregelung und nicht nur für Angestellet; er nennt sich nur so. Er bleibt bloße AVR (Arbeitsvertragsrichtlinie).
Er wird darum auch nicht in das gesetzlich vorgeschriebene Tarifregister eingestellt.
Stattdessen findest Du die aktuelle Version z.B. auf
Stern https://www.kirchenrecht-ekir.de/document/3877
Diese reicht vom Umstieg im Jahre 2007 bis heute. Auf der Titelseite wird jeder Zwischenschritt mit einer Link auf seine Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt dokumentiert.
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Daria
Frage # 17
18.04.2026 | 10:26
Arbeit am Feiertag
TV AWO, Betriebsrat, Nachtdienst

Ich arbeite Teilzeit, bin nur im Nachtdienst. In unserem Dienstplan stehen Monatsanfang die Plus- oder Minusstunden, die man auf seinem Arbeitszeitkonto hat, ist ja dann nachvollziehbar für alle. Ich habe Ostern gearbeitet. Laut TV soll ich einen Ersatzruhetag bekommen. Irgendwann. Warum stehen dann diese aus meiner Sicht zusätzlich erarbeiteten Stunden nicht Ende des Monats als Plus auf meinem Arbeitszeitkonto?
Bezahlt bekomme ich 35% Zuschlag Feiertag.
Für mich ist dann irgendwann nicht mehr nachvollziehbar, ob ich den Ersatzruhetag überhaupt bekomme, denn das Kürzel existiert noch nicht einmal auf der Legende des Dienstplans...

Bunter Vogel Antwort:

nicht gut Der TV AWO regelt keinen "Ersatzruhetag".

mag ich a) Dir steht die Kennzeichung des aufgrund des Feiertags zusätzlichen freien Tags im Dienstplan zu (BAG Urteil 17.11.2016 – 6 AZR 465/15). Du (und der Betriebsrat) sollst nämlich erkennen können, wann Du die zusätzliche Freizeit erleben darfst.

b) Dein Betriebsrat wird Dir aufklären können, ob Du
* vom Arbeitgeber der Beschäftigtengruppe zugeordnet wirst, welche "pauschal" bei jedem Feiertag - unabhängig ob Du da arbeitest oder dienstplanmäßig frei hast - Deine Zeitschuld im Ausgleichszeitraum um ein Fünftel Deiner wochendurchschnittlichen Zeitschuld vermindert.
* nach dem "Glück-Pech-Prinzip" für jeden Feiertag, an dem Du arbeitest, einen entsprechenden Freizeitausgleich eingeplant bekommst.

Zunge Diese Zuordnung wird in vielen Betrieben am Tarifvertrag vorbei etwas anders, manchmal günstiger gehandhabt; und dies betrifft insbesondere Dauernachtwachen.
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