Schichtplanung Grenzen aktiv werden verdi
Bunter Vogel Bunter Vogel

Buch der 100 Fragen

Arbeitsrecht ist konkret!
Tarif oder AVRTarif oder AVR
→ TVöD BTK, TVöD BTB, TV-L,
→ TV AWO, BAT.
→ Die AVR der Caritas behandeln sehr ungleich.
    Gib daher den Beruf an und die
    Branche — Krankenhaus, Pflege, SuE, Arzt
→ AVR.DD (vormals AVR DW EKD), BAT-KF
Genaue Angabe oder tariflos.
?
Schicht- und Nachtarbeit?
WerWer vertritt Dich?
Betriebsrat, Personalrat, MAV, schutzlos.
vertritt Dich?

Ohne diese Mindestangaben können wir wenig raten!

Buch der 100 Fragen

Deine Frage:

Zurück 1 [2] 3 4 5 6 Weiter

Holgi
Frage # 49
31.07.2026 | 22:46
Vorsätzliche Unterplanung im Dienstplan damit Gleichgestellter Rufdienst macht

TVöD BT-V, Landkreis in NRW, Angestellter in 100% Stelle, Personalrat
Ich habe mich aufgrund einer Gleichstellung mit Schwerbehinderten von Mehrarbeit, hier v.a. Rufbereitschaften, befreien lassen. Nun will mein Dienststellenleiter mich jeden Monat im Dienstplan unterplanen, damit ich weiter Rufbereitschaften machen muss, da diese ja dann keine Mehrarbeit darstellen. Der Ausgleichszeitraum für das Arbeitszeitkonto beträgt gem. DV 12 Monate. Die Wachleitung lehnt es zum einen ab, im Arbeitszeitkonto angesammelte Überstunden mit der Unterplanung zu verrechnen, zum anderen will sie nun die monatliche Zeitschuld als Maßstab heranziehen. Ich selbst habe keinen Einblick in die Verträge und die vereinbarten Arbeitszeiten der anderen Kollegen, so dass ich nicht nachvollziehen kann, ob ich ggf. bei der Stundenvergabe benachteiligt werde. Wie kann ich vorgehen oder bin ich dem ausgeliefert? Muss ich ggf. meine Stelle reduzieren und später auf Rente verzichten? Wenn die Rufbereitschaften nicht gezogen werden, rutsche ich immer weiter ins Minus und in die Zeitschuld. Dann muss ich hoffen, dass Kollegen krank werden, um die Stunden aufzufangen. Der Personalrat ist auf Arbeitgeberseite. Den GdB habe ich auch nicht umsonst...

Bunter Vogel Antwort:

Du denkst Dir Deine Probleme überkompliziert.

Du hast verlangt, Dich gemäß § 207 SGB IX von Mehrarbeit frezustellen.
Die Bundesarbeitsrichter haben dazu erläutert, wann Mehrarbeit in diesem Sinne beginnt (BAG 03.12.2002 — 9 AZR 462/01): Damit wird für Dichalle Arbeitszeit ausgeschlossen, die über acht Stunden werktäglich hinausgeht (§ 3 ArbZG), Sonntagsarbeit sowie Arbeit an einem siebten Tag in einer Kalenderwoche (BAG Urteil 27.07.2021 - 9 AZR 448/20).

Dein Chef darf Dich also zu Rufbereitschaften einplanen. Er darf Dich aber nicht länger als 8 Stunden arbeiten lassen und nie sonntags.
Rufbereitschaften liegen im Anschluss an eine Schicht oder in einer Freischicht. Auch an diesen Werktagen bist Du spätestens ab 13 Stunden nach Beginn des Werktags für Deine abschließende ununterbrochne werkrägliche Ruhezeit komplett frei (§ 5 ArbZG).

Rufbereitschaften darf Dein Chef laut § 7 Abs. 4 TVöD nur "außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit" abfordern. Das kommt es also nicht auf die wochendurchschnittliche Zeitschuld im Ausgleichszeitraum an!

Du bekommst am Ende jedes Monats Dein vereinbartes Tabellenentgelt. Davon zahlt der Chef in Deine Rente ein. Er hat auch einzuzahlen, wenn er nicht die ganze, von ihm gekaufte Arbeitszeit verplant. Nicht abgerufene Zeitschuld verfällt jeweils am Ende des Ausgleichszeitraums.
Diese Frage samt Antwort zitieren
Ramona
Frage # 48
31.07.2026 | 15:14
Ist folgende Formulierung in einer Dienstvereinbarung rechtssicher?

Folgende Formulierung wurde in die neue Dienstvereinbarung zur Arbeitszeitregelung im Wechselschichtdienst des Wasserstraßen und Schiffahrtsamtes, mit aufgenommen:

Regelung zur Erreichbarkeit
Die Beschäftigten müssen zur Sicherstellung des Dienstbetriebes, insbesondere im Falle von notwendigen Dienstplanänderungen, erreichbar sein. Sie stellen der jeweiligen Organisationseinheit die privaten Kontaktdaten für diesen Zweck zur Verfügung.


Ist eine permanente, unvergütete Erreichbarkeit tatsächlich rechtlich zulässig?

Bunter Vogel Antwort:

Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Bezüge im Arbeitsvertrag auf Tarif schreibst oder etwas zur Interessenvertretung. Wir raten also:
TVöD BT-V, Personalrat.

Eine unablässige Erreichbarkeit, ob vergütet oder nicht, wäre rechtswidrig.
Für eine bloße Erreichbarkeit steht Dir noch keine Vergütung zu; denn sie regelt ja nicht, ob und mit welcher Frist ein Dienstplan widerrufen werden kann (Artikel 10 der EU Richtlinie 2019 / 1552) oder ob die Wechselschichtarbeit nur gelegentlich durch Überstunden (Schichtverlängerungen) ergänzt werden soll.
Wir vermuten gutwillig, dass die Arbeitgeberin Dich in solchen Ausnahmefällen auf demselben Weg kontaktieren will wie bei längerer Abwesenheit, um Deine Lebensplanung mit ihren beabsichtigten Arbeitszeit-Maßnahmen abzugleichen (billiges Ermessen ihrer und Deiner Interessen).

Du erinnerst Dich wohl: Bereits in Deinen Bewerbungsunterlagen hast Du der Personalabteilung Deine Postanschrift mitgeteilt. Die sollst Du nun aktuell halten. Etwa: "Sie erreichen mich Baumstraße 32 in 92733 Pusemuckel. Soll ich für Sie über meine Urlaube hinweg jeweils einen Nachsendeauftrag bei der Post stellen?"

Eine bestimmte Erreichbarkeit, etwa per Fax, Rauchzeichen oder Festnetz regelt die Dienstvereinbarung nicht.
Diese Frage samt Antwort zitieren
Paula
Frage # 47
29.07.2026 | 15:45
Betrifft Frage #45

Wir haben kein Diensthandy, WhatsApp würde nur über das Private Handy laufen. Dort würde ich eine Krankmeldung ungern melden

Eine Mail wird von der PDL nicht akzeptiert da diese nicht die Möglichkeit beinhaltet ggf. Ersatz für die Dienste zu Organisieren.

Ich meine in der Woche kann man ja Anrufen aber wie sieht es mit dem Wochenende aus ? Darum geht es

Bunter Vogel Antwort:

Wer arbeitsunfähig ist, muss nicht noch Telefonate führen, hinterhertelefonieren, sich über besetzte Leitungen ärgern, sich am Telefon in Diskussionen verwickeln lassen.

Du hast eine gesetzliche Mitteilungspflicht. Du musst sofort mitteilen. Wenn Du diese Mitteilung über eine Botin (Kollegin, PdL) an den Arbeitgeber zu schicken versuchst, bleibt das Risiko einer unterbliebenen oder falschen Übermittlung bei Dir hängen.

Auf der anderen Seite muss jemand sein, der empfängt. Die eMail an den Arbeitgeber (Personalabteilung) ist also die geeignete Form, eine "Textform". Du schreibst: "Ich bin arbeitsunfähig, voraussichtlich bis mindestens zum ..."
Du kannst später sogar den Empfang nachweisen (Eingangsbestätigung).

WhatsApp ist keine geeignete Form. Sie ist auf APP-Nutzer beschränkt (nicht allgemein zugänglich), der Nachrichteneingang wird nicht sicher dokumentiert. WhatsApp sammelt zudem Deine Daten für gewerbliche Zwecke. Euer betrieblicher Datenschutzbeauftragter hat sicherlich erhebliche Bedenken gegen die heimliche Verwendung privater Kanäle.
Die PdL bräuchte auch Deine jeweilige Einwilligung, um Nachrichten, die sie auf WhatsApp erhalten hat, etwa an die Personalbuchhaltung weiterzuleiten (linkLAG Frankfurt Urteil 14.11.2024 - 2-27 O 75/ 24).

Deine PdL kann aber durch Rundschrieben an alle mitteilen, welche Mail-Adresse Ihr addressieren sollt. Die Weiterleitung an diejenigen, die unmittelbar Personal umdisponieren, organisiert sich der Arbeitgeber dann leicht.
Diese Frage samt Antwort zitieren
Data
Frage # 46
29.07.2026 | 15:39
Zu Frage #44

Versteh die Antwort leider nicht wirklich.

Muss ich an meinem freien Tag zum Teamgespräch kommen war der Kern der Frage. Das die Dienstgeberin Inhalt etc. und auch Zeit vorgibt ist alles logisch. ☺️

Bunter Vogel Antwort:

Wir verstehen Deine Fragestellung auch nur mit Mühe.
Die Arbeitgeberin darf Dir Arbeitszeit im Dienstplan anordnen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob sie diese Arbeitszeit Frühschicht, Spätschicht, Fortbildung oder Teambesprechung nennt.

An einem dienstplanmäßig freien Tag hast Du keine Arbeitspflicht, weder Frühschicht, Spätschicht, Fortbildung noch Teambesprechung im Dienstplan stehen.

Deine Frage betrifft also einen Widerspruch: freier Tag und dennoch Arbeitspflicht.
Doch beide schließen sich ja zwingend aus.

Vielleicht fragst Du Dich aber: Müssen Beschäftigten in ihrer Freizeit zu Überstunden kommen, hier im Zuge einer überraschend zusätzlich abgeforderten Teambesprechung statt der zugesagten Freizeit?
Für alle solchen Anordnungen von zusätzlicher Arbeitszeit liegen die Hürden sehr, sehr hoch: Nur mit rechtzeitiger Vorankündigungsfrist, einer überraschenden betrieblichen Notwendigkeit, mit einer Zustimmung der MAV ... Zudem muss Dir als Vollzeitkraft Deine Zeitschuld im Dienstplan dieses Monats bereits um 30 Plusstunden überplant sein (§ 9c AVR DD).
Diese Frage samt Antwort zitieren
Paula
Frage # 45
29.07.2026 | 11:02
Krankmeldungen

Unsere PDL möchte Telefonisch oder über WhatsApp über mögliche Krankmeldungen informiert werden, auch an Wochenenden. Er sagt das sei heutzutage so.

Muss man das wirklich ? Ich kenne das so, man informiert die Kollegen auf der Arbeit und die geben das weiter.

Bunter Vogel Antwort:

Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt in § 5:
§ 5 Anzeige- und Nachweispflichten
(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.


Unverzüglich: Sofort, ohne Zögern, wichtig ist auch für die späteren Fristberechnungen: am selben Kalendertag.
mitteilen: Eine Mail an die Personalabteilung erreicht den Arbeitgeber auch nachts, vor Mitternacht.

Eine Datenkrake wie "WhatsApp" mag die PDL mit Zustimmung der betrieblichen Interessenvertretung auf Dein Diensthandy installieren. Nicht jedoch auf Dein privates Handy!

Du kannst Deine Kollginnen als Bote benutzen. Dann trägst Du das Risko dieses unsicheren Übermittlungswegs ... Das ist also nicht clever.
Diese Frage samt Antwort zitieren
Data
Frage # 44
28.07.2026 | 20:29
Teamgespräch?

AVR.DD, MAV MVG.EKD, Kreuznacher Diakonie

Bisher ging ich davon aus das man nur dann am Teamgespräch nicht teilnehmen muss wenn man Urlaub, Fortbildung oder Nachtschicht hat oder krank ist.

Nun sagte mein Kollege (der nie beim Teamgespräch dabei ist) das man auch in seinem frei nicht kommen müsste.

Ich hab einen langen Anfahrtsweg und bekäme nur die Zeit des Teamgespräch aber maximal nur 2 Stunden. Hin und Rückweg wären Privatsache.

Wann MUSS ich teilnehmen und wann NICHT ?

Bunter Vogel Antwort:

Beim "Teamgespräch" handet es sich um einen Arbeitsinhalt, ähnlich etwa "Medikamente austeilen", "beim Arztbesuch begleiten", "beim Essen unterstützen".
Die Arbeitgeberin darf gemäß GewO § 106zusatzGewerbeordnung § 106 Weisungsrecht des Arbeitgebers Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, so weit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Bei der Ausübung des Ermessens hat der Arbeitgeber auch auf Behinderungen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen. den Inhalt der Arbeitszeit bestimmen.
Die Arbeitszeit bestimmt der Arbeitgeber, indem er sie - nach Zustimmung durch die MAV - für Dich im Dienstplan festlegt.Im Rahmen der AVR.
§ 9 Abs. 2 der AVR legt fest: (2) 1Die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit einer vollbeschäftigten Mitarbeiterin bzw. eines vollbeschäftigten Mitarbeiters beträgt 7,8 Stunden.
Wenn der Arbeitgeber also einen Arbeitstag auf die wenigen Stunden einer Teambesprechung beschränkt, muss er andere Tage verlängern; nur so stellt er dir durchschnittliche Verteilung auf fünf Tage im Wochenschnitt sicher.
Diese Frage samt Antwort zitieren
Leber
Frage # 43
18.07.2026 | 05:26
Umkleidezeit?
AVR.DD, MAV MVG.EKD, Schichtarbeit, Kreuznacher Diakonie

Wir arbeiten in normaler Kleidung. Also in Sachen die man auch „privat“ tragen „könnte“.

Ich trenne diese Kleidung, ich ziehe Sachen von der Arbeit NIE Privat an. Das heißt ich ziehe mich auf der Arbeit um.

Diese Zeit gilt für mein Arbeitgeber aber genau mit oben genanntem „könnte Privat getragen werden“ nicht als Arbeitszeit.

Schon aus Hygienischen Gründen käme es für mich nicht in Frage, mit meiner Arbeitskleidung nach Hause zu fahren.

Ist das dann nicht doch zu vergütende Arbeitszeit ?

Bunter Vogel Antwort:

Hygiene ist keine Privatsache. Hygiene am Arbeitsplatz soll Dich (und andere) schützen. Sie gehört also zum betrieblichen Gesundheitsschutz. Damit erreichen wir eine der zentralen Aufgaben, bei der die MAV initiativ mitbestimmt und sich kümmert.
Kümmert sie sich noch nicht? Beschwer Dich!

Doch vielleicht gibt es (bislang) keine Auflagen durch den Betrieb, was Du wo anziehen / tragen sollst. Hat der Arbeitgeber kein Interesse, handelt es sich um Deine Privatsache. Private Zeit, nicht zu vergüten.
Diese Frage samt Antwort zitieren
Schnappi
Frage # 42
17.07.2026 | 08:23
regelmäßige Arbeitszeit

DRK Rahmentarifvertrag

Hallo, für unseren wöchentliche bzw monatliche Arbeitszeit Sollstunden wird neben der tariflichen Arbeitszeit regelmäßig die unvergütete wöchentliche Mehrarbeitszeit auf 43 Stunden berücksichtigt. Nach euren
bisherigen Ausführungen lese ich das aber so, dass die regelmäßige Arbeitszeit diejenige ist, für die ich tariflich vergütet werde. Also die 38,5 h.
Darf die zusätzliche Arbeitszeit (welche im übrigen nicht über eine Betriebsvereinbarung geregelt ist sondern nur als Möglichkeit im TV steht) für die berechnung der täglichen Sollarbeitszeit herangezogen werden?
Wir fahren im Moment 24h Dienste.

Bunter Vogel Antwort:

In Europa, auch in Deutschland, verlangt das Schutzgesetz (§ 5 ArbZG), dass die tägliche Arbeitszeit mit einer täglichen Ruhezeit endet. Ab 12 Stunden Arbeitszeit ist eine 11-stündige tägliche Ruhezeit zwingend (§ 7 Abs. 9 ArbZG). Das steht dem Weiterarbeiten ohne tägliche Ruhezeit (24 Stunden) entgegen.

Du aber interessierst Dich zudem für die schuldrechtliche Höchstarbeitszeit. Wir haben den Verdacht, dass Du im Rettungsdienst arbeitest und aufgrund der schonenden und erholsamen Arbeits eine Verlängerung durch einen Betriebsrat oder Deinen Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Doch zu all dem berichtest Du nichts. Also tappen wir im Dunkeln....
Diese Frage samt Antwort zitieren
Dan
Frage # 41
16.07.2026 | 14:37
AVR Caritas Anlage 31 oder 32, MAV MAVO, Schichtarbeit

Mein Dienstplan ist so gestaltet :
Freitag , Spätdienst bis 21.00
Samstag /Sonntag / frei
Montag Früh ab 6.30
Ist das AVR konform ?

Bunter Vogel Antwort:

Die AVR Caritas link Anlage 31 Krankenhaus und linkAnlage 32 Altenheime regeln:

§ 2 Abs. 1 Satz 3 -
Die regelmäßige Arbeitszeit kann auf fünf Tage, ausnotwendigen dienstlichen oder betrieblichen Gründen auch auf sechs Tage verteilt werden.

§ 3 Arbeit an Sonn- und Feiertagen
(3) 1Mitarbeiter, die regelmäßig an Sonn- und Feiertagen arbeiten müssen, erhalten innerhalb von zwei Wochen zwei arbeitsfreie Tage. 2Hiervon soll ein freier Tag auf einen Sonntag fallen.


Die AVR regeln also nichts dazu, ob vor dem Sonntag noch ein freier Samstag liegen muss, ob eine noch nicht beendeter Werktag (Freitags-Spätschicht) dies verletzt, ob der Montag auch noch irgendwie geschützt ist.
Die linkLeitlinien (gemäß § 6 Abs. 1 ArbZG) sind da auch nicht hilfreich.
Diese Frage samt Antwort zitieren
ula
Frage # 40
09.07.2026 | 19:04
AVR Caritas Anlage 33, MAV MAVO, Schichtarbeit

mein Problem betrifft Überstundenabbau. Ich habe in dem letzten halben Jahr viele Überstunden eingesammelt, die ich eigentlich dann abbauen möchte, wenn ich diese brauche. Leider sieht mein Arbeitgeber die Sachlage anders. Meine Wünsche werden ignoriert.

Mich ärgert die Situation. Ich bleibe länger arbeiten wenn ich gebraucht werde, kann diese Stunden aber nicht nach meinen Bedarf einplanen um diese abzubauen. Bis vor kurzen hatten wir einen Wunschbuch, wo die Stunden nach Bedarf/Wünschen des Beschäftigten eingetragen und nach Möglichkeit so verplant wurden. Der neue Chef nutzt dieses Buch nicht.

Kann ich meine Wünsche irgendwie durchsetzen -
oder bin ich auf die Laune des Chefs angewiesen?

Bunter Vogel Antwort:

linkAVR Caritas Anlage 33 regelt in § 6 Abs. 1 -
1Der Mitarbeiter erhält neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung Zeitzuschläge. 2Die Zeitzuschläge betragen – auch bei Teilzeitbeschäftigten – je Stunde
a) für Überstunden
■ in den Entgeltgruppen 1 bis 9b 30 v. H.,
■ in den Entgeltgruppen 9c bis 15 15 v. H., ...
4Auf Wunsch des Mitarbeiters können, soweit ein Arbeitszeitkonto (§ 9) eingerichtet ist und die dienstlichen oderbetrieblichen Verhältnisse es zulassen, die nach Satz 2 zu zahlenden Zeitzuschläge entsprechend dem jeweiligen Vomhundertsatz einer Stunde in Zeit umgewandelt und ausgeglichen werden. 5Dies gilt entsprechend für Überstunden als solche.
Anmerkung zu Absatz 1 Satz 1:
Bei Überstunden richtet sich die Vergütung für die tatsächliche Arbeitsleistung nach der jeweiligen Entgeltgruppe und der individuellen Stufe, höchstens jedoch nach der Stufe 4.


Du möchtest diese von Dir / mit Dir vereinbarte Vergütung nicht. Dein Chef zahlt auch nicht wie vereinbart. Die MAV hat für Dich aber kein Arbeitszeitkonto (§ 9) einrichten lassen.

Wer so alle Regeln in den Wind schlägt, sollte stark und keck auftreten. Du schreibst:
--------------------------------
- Personalabteilung - Kopie: MAV
Freistellung ohne Entgelt gemä ßAVR Caritas Anl. 14 § 10 (2)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben mich wieder und wieder sehr kurzfristig zu Über- bzw. Mehrstunden herangezogen. Ich vermute, dass hier jeweils dringende betriebliche Notwendigkeiten vorlagen.
Deutlich weniger kurzfristig und ebenfalls aus wichtigem Grund (angelaufener Erholungsbedarf und zurückgestellte Aufgaben der Lebensführung) beantrage ich nun im Gegenzug unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts Sonderurlaub:
vom ……………………..
bis einschließlich ……………………..
insgesamt über …………………….. Kalendertage hinweg. Denken Sie auch daran, meine zusätzlich geleisteten Stunden vertragsgemäß zu vergüten; das ist überfällig!
Bitte beteiligen Sie gegebenenfalls die Mitarbeitervertretung] im Zuge der Mitbestimmung bei der Urlaubs- und Schichtplanung.

Mit freundlichen Grüßen

--------------
Rechne mit Unruhe!
Diese Frage samt Antwort zitieren
Zurück 1 [2] 3 4 5 6 Weiter

Deine Frage:


Lesezeichen: Buch der 100 Fragen