AVR Caritas Bayern Anlage 32 , MAV MAVO, Schichtarbeit, ambulante Pflege, Teilzeit
Hatte im Oktober 2025 42 Überstunden (müssten eigentlich Mehrarbeitsstunden heißen) im Jahreskonto. Wollte mir die "Überstunden" ausbezahlen lassen, die Pflegedienstleiterin meinte dann, ich solle mir erstmal 15 Stunden auszahlen lassen zu Ende Dezember, weil zu Ende November sowieso das Weihnachtsgeld ausgezahlt wird und sich das steuerlich nicht rentiert. Wollte mir dann doch 20 Stunden auszahlen lassen und habe das auch mitgeteilt. Zu Ende Dezember wurden mir dann nur 15 Stunden ausbezahlt. Im Januar und Februar wurde ich dann weit unter meinem Soll geplant. Im Januar 2026 hatte ich dann 12 Minusstunden wegen zu kurzer Dienste (Patientenrückgang) und zu wenigen Arbeitstagen und im Februar waren es 24 Minusstunden. Diese wurden mit meinen Überstunden gegengerechnet. Habe mich beschwert, da ich die restlichen Überstunden ausbezahlt haben wollte. Diese Überstunden sind nun nicht mehr da. Es gibt eine Dienstvereinbarung, die es erlaubt, das Arbeitszeitkonto auf diese Art und Weise zu führen, heißt es. Der Arbeitgeber darf aufgrund dieser Dienstvereinbarung, im Arbeitszeitkonto Minusstunden die der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit entsprechen, auflaufen lassen und mit den Überstunden gegenrechnen. In meinem Dienstvertrag steht aber, dass Mehrarbeitsstunden zu vergüten sind.
Was ist rechtens?

Antwort:
DieManchmal hat die Arbeitgeberin den Ausgleichszeitraum nicht festgelegt. Dann steht Dir am Ende jedes Dienstplans die Auszahlung vom "mehr" zu. "Weniger" verfällt (Pech für den Chef).