Verrechnung von Minusstunden TVÖD V
TVöD, Personalrat, Schichtarbeit
Im kommunalen Rettungsdienst des Landkreises arbeiten wir nach einem Monat im Voraus ausgegebenen Dienstplänen. Hier fallen sowohl, je nach Personalbestand, Plusstunden, alsauch Minusstunden an. Zusätzlich werden wir für bis zu zwei Verfügerdiensten/Rufbereitschaften im Monat herangezogen, welche im Dienstplan zunächst mit 12,5% der Bereithaltungszeit von 5 Stunden berücksichtigt werden. Im Falle eines Heranziehens zum Dienst ist die entsprechende volle Schicht ( 8, 16, 24 Stunden) zu leisten.
Trotz voller Stellenbesetzung wird der Bedarfsplan und damit die politisch beschlossene Vorhaltung der Fahrzeuge nicht erfüllt - wodurch für die Mitarbeitenden natürlich Minusstunden anfallen und zum anderen eine erhöhte Arbeitsbelastung für das diensthabende Personal, insbesondere in der Nacht (23h - 7h) anfällt. Die Faktorisierung wird nicht angepasst.
Dürfen die durch den Dienstplan angeordneten Minusstunden mit Plusstunden im Zeitkonto durch den Arbeitgeber verrechnet werden?
Wieviele Minusstunden im Kalenderjahr darf man mir ansammeln?
Wann, wenn überhaupt, verfallen diese?
Dürfen durch gezogene Rufbereitschaften anfallende Plusstunden mit den angeordneten Minusstunden verrechnet werden?
In unserem Fall bestimmt der Arbeitgeber derzeit, wann wir mehr arbeiten müssen und wann wir die angefallenen Plusstunden abzufeiern haben. Konkret arbeiten wir in den Ferienzeiten mehr und müssen außerhalb dieser ( bei schlechtem Wetter) zu Hause bleiben.
Vielen lieben Dank schonmal für die Rückmeldung ???!

Antwort:
Einen TVöD-V gibt es seit dem 01.01.2026 nicht mehr. Bei Euch greifen TVöD und BT-V.Hier
Ihr habt eine - im durch die Betriebsparteien in Lage und Länge festzulegenden (!) - Ausgleichszeitraum der wochendurchschnittlich bestimmte Zeitschuld. Mal arbeitet Ihr mehr, mal weniger, am festgelegten Ende gleichen sich Zeitschuld und tatsächliche Arbeitszeit aus.
Die Anlage zu § 9 bestimmt nun abweichend, dass Ihr "bis zu" mehr arbeiten müsst.
Das Beschäftigungs-Risiko des Arbeitgebers bleibt stets allein bei ihm. Wenn er auf Deine Arbeitsleistung verzichten möchte, gilt dieser Teil Deiner Zeitschuld als getilgt / geleistet.
Die Anlage zu § 9 verlangt zwingend eine Dienstvereinbarung. Die kennen wir nicht.