AVR Caritas Bayern Anlage 32 , MAV MAVO, Schichtarbeit, ambulante Pflege, Teilzeit
Nachtrag zur Frage #5
§ 4 Ausgleichszeitraum
1) Ab dem 1. Oktober 2022 beginnt für jeden unter den Geltungsbereich fallenden Mitarbeitenden unserer Einrichtung eine individuelle flexible Nulllinie. Mit erneutem Erreichen bzw. Unterschreiten der Nulllinie beginnt der Ausgleichszeitraum neu. Der Ausgleichszeitraum kann maximal 52 Wochen betragen. Mit Erreichen des maximalen Ausgleichszeitraums werden bestehende Plusstunden ausbezahlt. Die Stunden, für die rechnerisch noch keine Zuschläge ausbezahlt wurden, werden dann mit Zuschlag vergütet und mit der nächsten Gehaltsabrechnung, spätestens mit der übernächsten Gehaltsabrechnung ausbezahlt. Mit Minusstunden wird entsprechend §6 (9) &(10) dieser Vereinbarung verfahren.
(2) Innerhalb des Ausgleichszeitraums können entstehende Plusstunden bis zu einer Höchstgrenze des dreifachen vertraglich vereinbarten wöchentlichen Stundensolls des Mitarbeitenden und entstehende Minusstunden bis zu einer Höchstgrenze des einfachen vertraglich vereinbarten wöchentlichen Stundensolls des Mitarbeitenden über- bzw. unterplant werden.
3) Alle Plus- und Minusstunden werden in einem Stundenkonto nach § 5 dieser DV geführt. Die Führung des Stundenkontos findet im Dienstplan über Soll-Ist-Vergleich durch den Nachweis der aktuellen Stunden statt.
In diesem Zusammenhang erwähne ich noch
§ 6 Plusstunden / Minusstunden
1) Mehrarbeit und Überstunden fallen unter den allgemeinen Begriff der Plusstunden. Plusstunden sind also Stunden, die über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus spontan oder geplant geleistet werden (vgl. AVR Anlage 5 (1); Anlage 32 § 2). Sie werden zusammen mit den Minusstunden im Stundenkonto geführt und gegeneinander verrechnet.
Kann nicht glauben, dass dies zulässig sein soll. Müssen mir die 42 Überstunden vom Oktober 2025 abzüglich der 15 bereits Ausgezahlten nun noch ausbezahlt werden, oder sind diese verloren? Welche Rolle spielt hierbei der § 293 BGB ?

"Annahmeverzug" entstünde frühestens bei Unterplanung am Ende Deines "individuellen" Ausgleichszeitraums.