AVR.DD , MAV/ MVG.EKD
Seit letztem Monat bin ich stellvertretender Vorsitzender unserer MAV, da der bisherige Stellvertreter nicht mehr bei uns arbeitet. Wir haben die Stunden so aufgeteilt, dass der Vorsitzende und ich jeweils mit 10 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit freigestellt sind. Wir beide treffen uns immer dienstags im Büro von 8-16 Uhr.
Ich arbeite als Dauernachtwache, daher fällt die Zeit ja quasi in meine Freizeit und wird daher auf mein AZ-Konto gutgeschrieben. Ich denke, dass dies soweit richtig ist. Nun häufen sich die Anfragen meiner Kolleg*innen, die sich vertrauensvoll an mich wenden, was ich sehr gut finde. Allerdings nimmt dies inkl. der Recherchen doch ziemlich viel Zeit in Anspruch.
Jetzt die Frage: Wie mache ich diese zusätzliche Zeit im Dienstplan kenntlich? Bzw. habt ihr einen Tipp für mich? Darf ich z.B. pauschal 2 Stunden/Woche an irgendeinem Wochentag aufschreiben, oder muss ich jede einzelne halbe Stunde (z.B.) vermerken? Da bin ich mir unsicher und mein Vorsitzender ebenso.
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Da habt Ihr etwas falsch verstanden.Die Dienstpläne bestimmt die MAV mit, Die Dienstpläne ordnet der Arbeitgeber an. Die Arbeitszeit muss der Arbeitgeber aufzeichnen, vielleicht im Plan.
Deine Amtszeit bestimmt die MAV nicht mit, Deine Amtszeit ordnet der Arbeitgeber nicht an. Deine Amtszeit schreibst Du allenfalls selber in Deinen Privatkalender.
Denn: Amtszeit ist keine Arbeitszeit. Du kannst wegen des Amtes von Deiner - mitbestimmt angeordneten - Arbeitszeit freigestellt sein. Kein Problem.
Du kannst auch wegen des Amtes in der Freizeit einen Anspruch auf mitbestimmten Freizeitausgleich (Freistellung von mitbestimmt geplant angeordneter Arbeitszeit) erwerben. Das regelt das MVG. Und das regelt die MAV im Zuge ihrer Mitbestimmung der Dienstpläne.