AVR DD , BAT-KF ,
TVöD-B MAV/ MVG-EKD
Mitarbeitervertretung einer Altenpflegeeinrichtung
Viele unserer Kollegen/innen haben im letzten Jahr ordentlich Mehrarbeit geleistet. Wir arbeiten in der 5,5 Tage Woche und haben 33 Tage Urlaubsanspruch, der bei einer halben Stelle 19,5 Std. vom Arbeitgeber pro Urlaubstag mit 3,5 Stunden hinterlegt wird.
Unsere Neuberechnung zur Wertigkeit eines Urlaubstages am Beispiel einer Mitarbeiterin die 19,5 Std. wöchentliche Arbeitszeit vereinbart hat.
BEISPIEL:
Die Mitarbeiterin hat im Jahr 2018 hat sie 427 Stunden Mehrarbeit geleistet.
Diese Anzahl haben wir durch 52 Wochen geteilt und den Wert zu ihren arbeitsvertraglich vereinbarten 19,5 Wochen-stunden addiert. Anschließend die daraus resultierende tatsächliche Wochenarbeitszeit durch 5,5 (Tagewoche) geteilt.
Die Rechnung:
? 427 : 52 Wochen = 8,2
? 8,2+ 19,5= 27,7 Wochenstunden
? 27,7 Wochenstunden : 5,5 Tagewoche= 5,036
? Diese 5,036 Stunden müssten aus unserer Sicht der Wert sein, mit dem der einzelne Urlaubstag der Mitarbeiterin zu berechnen ist
Wir würden gerne eure Meinung dazu hören. Meint ihr unsere Berechnung ist ok so?
:
Das Betriebsvertragsgesetz beginnt in § 87 (Mitbestimmungsrechte) mit ein paar Einschränkungen Eurer Gestaltungsmacht:"(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: {...}
2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie
Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;
3. vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit {...}"
Gemeint sind 'tarifvertragliche Regelungen' (so auch in § 77 Abs. 3 BetrVG). Die AVR.DD sind eine kicheneigene Vorgabe für die Bezugnahme über Arbeitsverträge (mit vielen Hinweisen auf Dienstvereinbarung - also am BetrVG vorbei). Die AVR bpa sind eine komplett einseitige Vertragssetzung, ebenfalls nur über einen Bezug im Arbeitsvertrag. Es handelt sich also beide Male um AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) in individuellen Vertrag. Diese sind für den Betriebsrat zunächst komplett unbeachtlich. Ihr regelt ja auch den Zahltag, die Prämien, die Lohnordnung usf. frei zwischen den Betriebsparteien.
Es ist aber lobenswert, wenn Ihr auch einmal in die Arbeitsverträge schaut. Es wäre ja unangebracht, wollte der Betriebsrat etwas schlechter regeln, als bereits individualrechtlich zugestanden.
Doch der Betriebsrat wird in aller Regel darauf bestehen, dass jeder Schichtplan die im Tunrus fällige Zeitschuld komplett verplant. Flexibilisierende Arbeitszeitkonten in Arbeitgeberhand nützen vielleicht Kirchenfürsten. Sie nützen keinesfalls den Kolleginnen.
Eine Aufklärung, was wäre, wenn Ihr eine MAV wäret, die kirchliche Arbeitszeitkonten in einer Dienstvereinbarung vereinbart hat und nun erlebt, wie Kolleginnen durch Übergriffe über den Tisch gezogen werden - eine solche Aufklärung ist hier also weder möglich noch notwendig.