AVR Caritas (Anlage 2e),
MAV / MAVO
Rettungsdienst/Krankentransport, verlängerte Arbeitszeit auf 48 Stunden/Woche, Krankentransport: Vollarbeitszeit 39/Woche
MAV und Arbeitgeber sind beide der Meinung, dass zukünftig die Vertretung für kurz- u. langfristig erkrankte Mitarbeiter dienstplanmäßig geregelt sein muss. Es soll ein Jahresdienstplan erstellt werden, in dem, neben den regulären Diensten auf Krankenwagen und Rettungswagen/Notarzteinsatzfahrzeug sogenannte "R-Dienste" (Reserve-Dienste) enthalten sind. Diese "R-Dienste" sollen im Jahresdienstplan mit Arbeitsstunden hinterlegt werden, je nach Art des Dienstes (RTW, KTW...).
Durch diese Dienste sollen planbare Krankheitsvertretungen abgedeckt werden, also für Mitarbeiter (MA), welche längerfristig erkrankt sind. Auch sollen Mitarbeiter, für die Fortbildungen geplant sind, diese in den "R-Diensten" besuchen. Bei Veröffentlichung des jeweiligen Monatsdienstplans sind diese "R-Dienste" in reguläre Dienste umgewandelt, oder komplett verschwunden. Bisher ist aus Sicht der MAV alles noch im grünen Bereich und verhandelbar. Probleme bereiten die sogenannten "V-Dienste" (Vertretungsdienste). Diese Vertretungsdienst sollen genutzt werden, um kurzfristig erkrankte MA ersetzen zu können. Die Anzahl soll ca. 2-3 12-Stunden-Dienste im Monat nicht übersteigen, der MA soll sich außerhalb der Rettungswache zu Hause oder an einem beliebigen Ort aufhalten und sich, nach Aktivierung per Mobiltelefon, mittelfristig (1-2 Stunden?) in der Rettungswache einfinden.
Wie soll das Ganze vergütet werden? Aus Sicht der MAV ist das Verhandlungssache, zumindest der "passive" Teil des Vertretungsdienstes, da keine Rufbereitschaft angeordnet werden kann.
Der Arbeitgeber behauptet, das ganze Konstrukt könne in einer Dienstvereinbarung nach MAVO (§ 38 Abs. 1 Nr. 1) oder per Regelungsabsprache arbeitsrechtlich sauber verpackt werden.
Die MAV hat dort Zweifel: Der V-Dienst ist in dieser Form nicht im AVR beschrieben. Die Kolleginnen und Kollegen könnten weder per DV noch per Regelungsabrede "verpflichtet" werden, an den V-Diensten teilzunehmen.
Wie ist hier die Meinung der Schichtplan-Fibel? Ausgleichszeitraum eine Dienstplanlänge also einen Monat, oder der komplette Jahresdienstplan (52 Wochen)? Selbstverständlich sind wir auch im Kontakt mit unserer DiAG.
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Deine Fragestellung ist leider etwas unklar und wirr. Daher fällt unsere Antwort recht abstrakt aus.Die Dienstplanung wird durch den Betriebsrat mitbestimmt. Sie kann also nicht willkürlich (rechtlos, unsystematisch, auf Zufall beruhend) ausfallen.
BetrVG § 119 Abs. 1 ist verständlich:
»Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 3. ein Mitglied oder ein Ersatzmitglied des Betriebsrats um seiner Tätigkeit willen benachteiligt oder begünstigt.«
Der Arbeitgeber darf bei seiner Schichtplanung auf die BR-Tätigkeit keine Rücksicht nehmen, weder deshalb bevorzugen oder benachteiligen. Jede Sonderbehandlung ist damit strafbar.
Es braucht auch keine Sonderbehandlung. Der Dienstplan kann in der ersten Zeile wir üblich fortgeschrieben werden. Während der Arbeitszeit sind die BR-Mitglieder für alle notwendigen Amtstätigkeiten freigestellt. Für notwendigen Amtstätigkeiten in der Freizeit winkt ihnen auf Euren Antrag hin Freizeitausgleich (BetrVG § 37 Abs. 3). Damit könnt Ihr dann in der Woche den zweiten freien Tag sicherstellen. Für den Arbeitgeber ist diese Gesetzeslage recht unangenehm.
Manchmal geraten Amtstätigkeiten in der Freizeit in Konflikt mit den geplanten Diensten. Arbeitsrichter ziehen da dann das Arbeitszeitgesetz (Höchstarbeitszeit, Ruhezeit vor Beanspruchung) als Maßstab heran. Sie vermuten Unmöglichkeit bzw. Unzumutbarkeit, wenn werktäglich mehr als 10 Stunden Beanspruchung (Arbeitszeit plus Amt) oder weniger als 10 Stunden Ruhen vor Arbeitsaufnahme drohen. Geplante unzumutbare Arbeitszeit oder Schichtteile entfallen dann ersatzlos. Auf die Lage der Arbeitszeit oder Art der Schicht (Nacht, Tag, Früh, Spät) kommt es dabei nicht an. Es reicht, bei Zeiten anzukündigen -
»Um 18:30 Uhr werde ich heute meine Schicht abbrechen - da habe ich 10 Stunden voll.«
Als Vorgesetzte würde ich alles Erlaubte versuchen, damit es möglichst selten zu solchen Störungen kommt.