AVR Caritas (Anlage 2e),
MAV / MAVO
Rettungsdienst/Krankentransport, verlängerte Arbeitszeit auf 48 Stunden/Woche, Krankentransport: Vollarbeitszeit 39/Woche
MAV und Arbeitgeber sind beide der Meinung, dass zukünftig die Vertretung für kurz- u. langfristig erkrankte Mitarbeiter dienstplanmäßig geregelt sein muss. Es soll ein Jahresdienstplan erstellt werden, in dem, neben den regulären Diensten auf Krankenwagen und Rettungswagen/Notarzteinsatzfahrzeug sogenannte "R-Dienste" (Reserve-Dienste) enthalten sind. Diese "R-Dienste" sollen im Jahresdienstplan mit Arbeitsstunden hinterlegt werden, je nach Art des Dienstes (RTW, KTW...).
Durch diese Dienste sollen planbare Krankheitsvertretungen abgedeckt werden, also für Mitarbeiter (MA), welche längerfristig erkrankt sind. Auch sollen Mitarbeiter, für die Fortbildungen geplant sind, diese in den "R-Diensten" besuchen. Bei Veröffentlichung des jeweiligen Monatsdienstplans sind diese "R-Dienste" in reguläre Dienste umgewandelt, oder komplett verschwunden. Bisher ist aus Sicht der MAV alles noch im grünen Bereich und verhandelbar. Probleme bereiten die sogenannten "V-Dienste" (Vertretungsdienste). Diese Vertretungsdienst sollen genutzt werden, um kurzfristig erkrankte MA ersetzen zu können. Die Anzahl soll ca. 2-3 12-Stunden-Dienste im Monat nicht übersteigen, der MA soll sich außerhalb der Rettungswache zu Hause oder an einem beliebigen Ort aufhalten und sich, nach Aktivierung per Mobiltelefon, mittelfristig (1-2 Stunden?) in der Rettungswache einfinden.
Wie soll das Ganze vergütet werden? Aus Sicht der MAV ist das Verhandlungssache, zumindest der "passive" Teil des Vertretungsdienstes, da keine Rufbereitschaft angeordnet werden kann.
Der Arbeitgeber behauptet, das ganze Konstrukt könne in einer Dienstvereinbarung nach MAVO (§ 38 Abs. 1 Nr. 1) oder per Regelungsabsprache arbeitsrechtlich sauber verpackt werden.
Die MAV hat dort Zweifel: Der V-Dienst ist in dieser Form nicht im AVR beschrieben. Die Kolleginnen und Kollegen könnten weder per DV noch per Regelungsabrede "verpflichtet" werden, an den V-Diensten teilzunehmen.
Wie ist hier die Meinung der Schichtplan-Fibel? Ausgleichszeitraum eine Dienstplanlänge also einen Monat, oder der komplette Jahresdienstplan (52 Wochen)? Selbstverständlich sind wir auch im Kontakt mit unserer DiAG.
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MVG § 40 j begründet Euer Initaiv- und Mitbestimmungsrecht bei »Einführung und Anwendung von Maßnahmen oder technischen Einrichtungen, die dazu geeignet sind, das Verhalten oder die Leistung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu überwachen«.Vivendi PEP erfasst Urlaubs- und Krankheitstage und wertet dies auch aus. Dies betrifft das Verhalten. Damit aber endet Euer Mitbestimmungsrecht auch.
Weder der Arbeitgeber noch die MAV können rechtswirksam die Grundlagen für die Umrechnung von Urlaubsansprüchen oder Entgeltfortzahlung verbiegen. Diese stellen ja auf die tatächliche Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage ab, im Durchschnitt über den Ausgleichszeitraum (Kalenderjahr). Die 'Tage/Woche' ist also nicht etwa als Stammdatum zu hinterlegen, sondern sie entsteht als Bewegungsdatum, als rechnerisches Ergebnis der Aushandlungsprozesse bei Eurer Mitbestimmung der Pläne.
Weder der Arbeitgeber, noch die Mitarbeitervertretung dürfen das Rechenergebnis 'bestimmen'. Ihr dürft weiterhin die Verteilung mitbestimmen - auch im kompletten Gegensatz zu den gespeicherten Daten.
Das haben die Vivendi-Programmierer nicht verstanden bzw. hat die Personalabteilung falsch im Zuge der Parametrisierung angefordert. Im Zuge Euer Überwachung könnt Ihr die fehlerhaft berechneten Urlaubsansprüche angreifen