TVöD BT-V, Personalrat, Schichtarbeit im Kommunalen Rettungsdienst
Der Einfachheithalber möchte ich meine Frage mittels der Soll Arbeitszeiten vom vergangenen Jahr erklären, natürlich haben wir jetzt auch die 46h Woche.
In unserem kommunalen Rettungsdienst arbeiten wir die Woche auf 39 Std. faktorisiert, 7,8 h pro Tag in Wechselschicht nach Dienstplan in 24, 8, 12 Std Schichten. Lehrgangstage, Krankheitstage und auch der Urlaub wird bei Vollzeitkräften mit 7,8h pro Tag berechnet. Da es keine uns bekannte Dienstvereinbarung gibt, in der was anderes steht, gilt für uns somit dann die 5-Tage Woche , wie z.B. in der Verwaltung dgl. auch. Während nun jedoch .zB. ein Verwaltungsangestellter im gleichen Betrieb für 5 Urlaubstage 9 freie Tage bekommt ( Freitags Feierabend,dann Wochenende frei, Montag bis Freitag Urlaub, dann wieder freies Wochenende, Montag wieder Dienst) kriegen wir nur max.7 freie Tage für 5 Urlaubstage, selbst wenn diese von Montags bis Freitags liegen ist zwar das vorherige Wochende frei, wenn das darauffolgende Wochende noch frei sein Soll, muss der folgende Montag auch noch Urlaub genommen werden.
Die letzte Schicht vorm Urlaub ist immer einen Tag vor Beginn des selbigen, die erste dann wieder den ersten Tag nach dem letzten Urlaubstag Ist die Rechnung unseres Arbeitgebers so richtig? Er argumentiert auch, das wir im Bezug auf Urlaub die 6-Tage Woche hätten, allerdings meinen wir, das in diesem Fall dann eine andere Sollstundenzahl als 7,8 Std für diese Tage berechnet werden müsste , sofern eine derartige Aussage überhaupt stimmen kann?!
Kann er, beim gleichen Tarifvertrag, derartige Unterschiede in der Stundenberechnung und zwischen uns und der Verwaltung machen?

Antwort:
Der Arbeitgeber kann viel, darf aber nur, was der Tarifvertrag recht eindeutig und verständlich bestimmt.Ihr arbeitet in unterschiedlich langen Schichten, auch über die Datumsscheide (Mitternacht) hinweg. "Arbeitstag" BAG 15.03.2011 – 9 AZR 799/09., Randnr 26 bis 28) meint hier: Kalendertag. Eine Nachtschicht betrifft also zwei Arbeitstage. Aber: Ihr arbeitet - tatsächlich - nicht in jeder Woche an fünf Arbeitstagen. Ihr arbeitet sehr wahrscheinlich auch nicht über das Jahr hinweg an wochendurchschnittliche fünf Arbeitstagen. Die Anzahl Eurer Urlaubstage ist - gemäß Tarifvertrag - umzurechnen. Es "gilt" keine 5-Tage/Woche, sondern der Tarifvertrag.
Da sich der Arbeitgeber nicht an die Tarifregeln halten mag, greift das TVG (Tarifvertragsgesetz).:
(3) Abweichende Abmachungen sind nur zulässig, soweit sie durch den Tarifvertrag gestattet sind oder eine Änderung der Regelungen zugunsten des Arbeitnehmers enthalten.
Du wirst schlechter als andere Kolleginnen gestellt und schlechter als Dein Tarifvertrag. Das ist rechtswidrig.